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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahlen 2022

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Eddy2021
Nov 2021 bearbeitet

Hallo an alle,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir haben momentan einen Betriebsrat bestehend aus 3 Mitgliedern. Im letzten Jahr wurden sämtliche Dienstleistungen in eine Servicegesellschaft ausgegliedert. Das heißt unser Mutterunternehmen hat noch 2 Beschäftigte, dies sind die Geschäftsführer, die Tochter hat 8 Mitarbeiter und die andere Tochter, was die Servicegesellschaft ist hat 32 Mitarbeiter. Bei der Gründung der Servicegesellschaft wurde jeder Mitarbeiter befragt, ob der alte Betriebsrat alle 3 Firmen vertreten darf, also ob alle damit einverstanden sind. Alle 41 Mitarbeiter waren damit einverstanden. Alle 3 Firmen haben denselben Standort.

Meine Frage nun: Muss für die beiden Töchterfirmen jeweils ein Betriebsrat gewählt werden oder kann es wieder einen gemeinsamen Betriebsrat geben?

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Community-Antworten (3)

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rsddbr

19.11.2021 um 14:37 Uhr

Da sind wir wieder bei der Frage, was ist ein "Betrieb". Ein Betrieb kann durchaus aus mehreren Unternehmen bestehen. Gerade wie in eurem Fall, wo sich nur die Organisationsstruktur genändert hat, ansonsten aber wohl die Arbeitsabläufe identisch geblieben sind, kann es sich durchaus um einen Betrieb handeln und damit würde von allen Mitarbeitern nur ein Betriebsrat gewählt werden.

Kommt ihr zu dem Schluss, dass es sich um getrennte Betriebe handelt, so wäre nur in zwei Betrieben (8 MA und 32 MA) zu wählen, da für den anderen Betrieb die Voraussetzungen nicht erfüllt wären.

Siehe dazu auch: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/G/gemeinschaftsbetrieb.html

C
celestro

19.11.2021 um 14:38 Uhr

Kommt darauf an ... ist das ein einheitlicher Betrieb? Dann nur einen BR ... wenn nicht, für jede Tochter einen eigenen ...

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Eddy2021

22.11.2021 um 09:15 Uhr

Es ist ein einheitlicher Betrieb. Danke euch.

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