Kündigungssschutz JAV nach BayPVG
Hallo,
meine Frage richten sich nach dem BayPVG!
Wenn man im JAV-Gremium ist, aber nicht der Vorsitzende, hat man dann trotzdem diesen speziellen Kündigungsschutz oder besser gesagt, die Übernahmegarantie für die Amtsperiode? Oder hat den nur der Vorsitzende?
Eine Antwort mit Quellenangabe wäre sehr schön.
Danke
Community-Antworten (1)
28.01.2011 um 17:50 Uhr
Guckst Du §9 BAyPVG. Da steht "Mitglied", nicht "Vorsitzender"
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