Erstellt am 28.01.2011 um 11:16 Uhr von Ulrik
Ich wüßte zumindest ad hoc nicht, was dagegen spricht, daß der GF bei den Gesprächen dabei ist.
Fakt ist, daß wenn ein AG sich selbst Notizen macht, über die AN, dann muß er es denen auch zugänglich machen und in der Personalakte hinterlegen, also dem AN zur Einsicht bereitstellen.
Das Gleiche gilt dann m. E. auch in die andere Richtung.
Nur, wenn die Kollegen mit der Lophnbuchhalterin als BRM sprechen wollen, dann darf der AG natürlich nicht anwesend sein.