Bei uns im BR ergab sich die Frage, ist die Position einer/s Gleichstellungsbeauftragten im BR zwingend zu besetzen?
Info: Unser BR besteht aus 9 Mitgliedern, wir haben eine Frauenbeauftragte und es gibt zusätzlich noch eine Schwerbehindertenvertretung.

Sollte/könnte/müsste daher ein BR-Mitglied auch noch als fester Ansprechpartner/in für Gleichstellungsfragen benannt werden, oder fällt diese Thematik nicht ohnehin unter die allgemeinen Aufgaben des Gesamt-BR gemäß § 80 BetrVG?

Danke für eure Antworten.