Erstellt am 27.01.2011 um 17:40 Uhr von mainpower
Hallo,
das Thema Gleichstellung fällt in das Aufgabengebiet der Schwerbehindertenvertretung.
Erstellt am 27.01.2011 um 17:49 Uhr von pfeilenbogen
Was hat die Schwerbehindertenvertretung mit diesem Grundsatzthema zu tun?? Wo findest Du hierzu die Rechtsgrundlage??
Gleichstellung nichtbehinderter Frauen mit Männern z.B.???
Erstellt am 27.01.2011 um 17:51 Uhr von wahlvst
Das BetrVG sieht keinen Gleichstellungsbeauftragten im BR vor. Man kann aber BRM für jede Position z.B. auch Fragen der Gleichstellung als Ansprechpartner vorsehen oder als Ansprechpartner für den betrieblichen Gleichstellungsbeauftragten oder auch einen Ausschuß bilden.
Erstellt am 27.01.2011 um 17:52 Uhr von Kölner
@all
Wenn ich einen/eine Frauenbeauftragte habe, wofür brauche ich dann noch einen/eine Gleichstellungsbeauftragte?
Erstellt am 27.01.2011 um 18:39 Uhr von mainpower
@feilenbogen,
Gleichgestellt mit einem Schwerbehinderten. Bei einem Grad der Behinderung von 30% kann ich mich nach Antrag gleichstellen lassen.
Erstellt am 27.01.2011 um 18:57 Uhr von pfeilenbogen
mainpower
Ja aber auch nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses muss belegt werden. Letztlich gibt es auch AN mit einem Grad der Behinderung von 20 und Nichtbehidnerte welche aber Gründe / Probelem haben für welche die/der Gleichstellungsbeauftragte zuständig ist und nicht die SBV.
Weiter, hat diese nichts mit dem Thema Gelichstellungsbeauftragter zu tun.
Kölner
Der Gleichstellungsbeauftrage kümmert sich nicht nur um Frauen. In Betrieben von 90% Frauen und 10% Männer könnte es auch anders liegen. Denn es geht um die geschlechtliche Gleichstellung. Weiter ist er auch für das AGG zustänig.
Wenn auch diese Thema seine Wurzeln bei den Frauenbeauftragten hat