Zuständigkeit des KBR nach Übernahme eines Betriebes ohne BR
Wie sieht es mit der Zuständigkeit des GBR bzw. KBR für eine Tochterfirma aus die keinen BR hat. es geht hierbei um
- die Aufstellung eines Sozialplanes
- die "Interessensvertretung" der Mitarbeiter der Tochterfirma
Das heißt Mutter = AG mit GBR oder KBR und mehreren Töchtern davon eine Tochterfirma ohne BR.
Danke Hugo2
Community-Antworten (5)
24.01.2011 um 18:03 Uhr
GBR oder KBR nehmen nicht die Aufgaben und Rechte von BR (örtl.) wahr. Gibt es örtl. keine BR dann ist und bleibt es ein BR_loser Betrieb.
Also, sollten diese BR_losen Betriebe sofort Wahlen einleiten
24.01.2011 um 18:22 Uhr
Also, sollten diese BR_losen Betriebe sofort Wahlen einleiten
Dafür wiederum ist der KBR zuständig: Er bestellt einen Wahlvorstand...
24.01.2011 um 18:49 Uhr
Petrus
sofern ein GBR besteht ist dieser zuständig und nicht der KBR.
Wobei betreffend der Fragestellung:
- die Aufstellung eines Sozialplanes
- die "Interessensvertretung" der Mitarbeiter der Tochterfirma
Beide, also GBR und KBR nicht zuständig sind. Somit war hier die Antort von pfeilenbogen ok
24.01.2011 um 19:49 Uhr
@wahlvst Und Du bist Dir ganz sicher, dass der GesBR nicht doch für einen Sozialplan in einem BRlosen Betriebsteil zuständig sein kann. Na dann...
25.01.2011 um 09:09 Uhr
@Kölner Verwirr den armen wahlvst doch nicht.....
Er hat ja grundsätzlich Recht. Bis auf das kleine Detail das aus Hugozwo's Vortrag nicht hervorgeht, wo der GBR dann DOCH zuständig ist....
Hint: WANN ist der GBR IMMER zuständig?
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