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Zuständigkeit des KBR nach Übernahme eines Betriebes ohne BR

H
Hugozwo
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht es mit der Zuständigkeit des GBR bzw. KBR für eine Tochterfirma aus die keinen BR hat. es geht hierbei um

  1. die Aufstellung eines Sozialplanes
  2. die "Interessensvertretung" der Mitarbeiter der Tochterfirma

Das heißt Mutter = AG mit GBR oder KBR und mehreren Töchtern davon eine Tochterfirma ohne BR.

Danke Hugo2

1.26305

Community-Antworten (5)

P
pfeilenbogen

24.01.2011 um 18:03 Uhr

GBR oder KBR nehmen nicht die Aufgaben und Rechte von BR (örtl.) wahr. Gibt es örtl. keine BR dann ist und bleibt es ein BR_loser Betrieb.

Also, sollten diese BR_losen Betriebe sofort Wahlen einleiten

P
Petrus

24.01.2011 um 18:22 Uhr

Also, sollten diese BR_losen Betriebe sofort Wahlen einleiten

Dafür wiederum ist der KBR zuständig: Er bestellt einen Wahlvorstand...

W
wahlvst

24.01.2011 um 18:49 Uhr

Petrus

sofern ein GBR besteht ist dieser zuständig und nicht der KBR.

Wobei betreffend der Fragestellung:

  1. die Aufstellung eines Sozialplanes
  2. die "Interessensvertretung" der Mitarbeiter der Tochterfirma

Beide, also GBR und KBR nicht zuständig sind. Somit war hier die Antort von pfeilenbogen ok

K
Kölner

24.01.2011 um 19:49 Uhr

@wahlvst Und Du bist Dir ganz sicher, dass der GesBR nicht doch für einen Sozialplan in einem BRlosen Betriebsteil zuständig sein kann. Na dann...

R
rkoch

25.01.2011 um 09:09 Uhr

@Kölner Verwirr den armen wahlvst doch nicht.....

Er hat ja grundsätzlich Recht. Bis auf das kleine Detail das aus Hugozwo's Vortrag nicht hervorgeht, wo der GBR dann DOCH zuständig ist....

Hint: WANN ist der GBR IMMER zuständig?

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