Erstellt am 24.01.2011 um 17:03 Uhr von pfeilenbogen
GBR oder KBR nehmen nicht die Aufgaben und Rechte von BR (örtl.) wahr. Gibt es örtl. keine BR dann ist und bleibt es ein BR_loser Betrieb.
Also, sollten diese BR_losen Betriebe sofort Wahlen einleiten
Erstellt am 24.01.2011 um 17:22 Uhr von Petrus
> Also, sollten diese BR_losen Betriebe sofort Wahlen einleiten
Dafür wiederum ist der KBR zuständig: Er bestellt einen Wahlvorstand...
Erstellt am 24.01.2011 um 17:49 Uhr von wahlvst
Petrus
sofern ein GBR besteht ist dieser zuständig und nicht der KBR.
Wobei betreffend der Fragestellung:
1. die Aufstellung eines Sozialplanes
2. die "Interessensvertretung" der Mitarbeiter der Tochterfirma
Beide, also GBR und KBR nicht zuständig sind. Somit war hier die Antort von pfeilenbogen ok
Erstellt am 24.01.2011 um 18:49 Uhr von Kölner
@wahlvst
Und Du bist Dir ganz sicher, dass der GesBR nicht doch für einen Sozialplan in einem BRlosen Betriebsteil zuständig sein kann.
Na dann...
Erstellt am 25.01.2011 um 08:09 Uhr von rkoch
@Kölner
Verwirr den armen wahlvst doch nicht.....
Er hat ja grundsätzlich Recht. Bis auf das kleine Detail das aus Hugozwo's Vortrag nicht hervorgeht, wo der GBR dann DOCH zuständig ist....
Hint: WANN ist der GBR IMMER zuständig?