Wie sieht es mit der Zuständigkeit des GBR bzw. KBR für eine Tochterfirma aus die keinen BR hat. es geht hierbei um
1. die Aufstellung eines Sozialplanes
2. die "Interessensvertretung" der Mitarbeiter der Tochterfirma

Das heißt Mutter = AG mit GBR oder KBR und mehreren Töchtern
davon eine Tochterfirma ohne BR.

Danke Hugo2