Jahresurlaubsanspruch nach Änderung des Tarifvertrages
wir stehen gerade vor einem kleinen Problem … im Rahmen unserer Tarifverhandlungen wurde der Jahresurlaubsanspruch auf 30 Tage für alle Mitarbeiter geändert. Der Tarifvertrag liegt jetzt zur Unterschrift vor und tritt rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft. Wir werden nun von den Mitarbeitern gefragt, wie viele zusätzliche Urlaubstage ihnen zustehen, da sie von der Personalabteilung die Auskunft bekommen haben, dass die zusätzlich entstandenen Urlaubstage nur anteilig angerechnet werden.
Aus unserer Sicht stimmt dies aber so nicht, denn da es sich um einen „Jahresurlaubsanspruch“ handelt, zählt dieser für das gesamte Jahr, wenn man vom 01.01.-31.12. im Unternehmen beschäftigt ist. (z.B. bisher 26 Tage Urlaub – dann 4 Tage mehr). Auch wenn sich der AG immer auf den 01.06. bezieht, ist dies ja im Grunde gleich zu setzen mit: „Bei Kündigung besteht im zweiten Halbjahr Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.“ Wir haben deshalb momentan auch keine Vorstellung/Ahnung, wie der Arbeitgeber einen anteiligen Urlaub berechnen will, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt war. Bevor wir nun aber beim AG nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage er zu dieser Erkenntnis bzw. Aussage kommt, möchten wir unsere Meinung mit konkreten Fakten untermalen können. Gerne lassen wir uns allerdings auch eines Besseren belehren, wenn es dazu andere konkrete festgeschriebene Regelungen gibt. Allerdings haben wir bis dato nichts Gegenteiliges finden können. Wichtig für uns ist, nicht unvorbereitet und ohne schlagkräftige Argumente ins Gespräch mit dem AG zu gehen.
Community-Antworten (2)
15.11.2021 um 15:43 Uhr
da würde ich mal die Tarifvertragsparteien fragen, also die Gewerkschaft in eurem Fall, solche Punkte werden in den Tarifverhandlungen eigentlich mit behandelt.
15.11.2021 um 16:09 Uhr
"Wir haben deshalb momentan auch keine Vorstellung/Ahnung, wie der Arbeitgeber einen anteiligen Urlaub berechnen will, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt war."
Wenn es vorher z.B. 26 waren und jetzt 30 werden, dann rechnet man 26+30 = 56 geteilt durch 2 (weil 2 Halbjahre) = 28.
Also gerade für ganzjährig Beschäftigte wäre das ja nun wirklich überhaupt kein Problem.
Für alle anderen eben nach den Monaten ...
P.S. rtjum hat natürlich völlig recht ... vermutlich wurde die Anwendung mit verhandelt und dann muss man halt mal gucken.
Verwandte Themen
Ist das Gehalt tariflich festgelegt - Was kann der BR für mich tun?
ÄlterGuten Tag, Im § meines Arbeitsvertragen steht folgendes: "1. Tarifgehalt nach Gehaltsgruppe des Gehaltsrahmen- udn Gehaltsabkommens für ...(lasse ich aus Datenschutzgründen frei)... dann kommt der
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Schlechtwetter Vor-und Nacharbeit - muss eine Änderung der Arbeitszeit mit dem BR abgesprochen werden?
Älterhallo.. bin frisch gewählter br..schon die erste auseinandersetzung. betrifft änderung der arbeitzzeit. wir sind im galabau tätig. auf grund unseres schlechtwetter tarifvertrages müsseb wir vor-od
Was bedeutet "Geltungsbereich des Tarifvertrages"?
ÄlterHallo an Alle! Ich habe mal eine Frage Was heißt im Gehaltsrahmentarifvertrag "Er gilt nicht für Angestellte sofern sie durch Einzelarbeitsvertrag aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages h
Einführung Tarifvertrag - Ist eine einseitige Einführung eines Tarifvertrages durch GF / Vorstand möglich?
ÄlterIst eine Einseitige Einführung eines Tarifvertrages durch GF / Vorstand möglich. Und wie kann man sowas verhindern. Ich muß dazufügen es ist ein Konzern , und ich bin im Gesamtbetriebsrat nur einer