Jahresurlaubsanspruch nach Änderung des Tarifvertrages
wir stehen gerade vor einem kleinen Problem … im Rahmen unserer Tarifverhandlungen wurde der Jahresurlaubsanspruch auf 30 Tage für alle Mitarbeiter geändert. Der Tarifvertrag liegt jetzt zur Unterschrift vor und tritt rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft. Wir werden nun von den Mitarbeitern gefragt, wie viele zusätzliche Urlaubstage ihnen zustehen, da sie von der Personalabteilung die Auskunft bekommen haben, dass die zusätzlich entstandenen Urlaubstage nur anteilig angerechnet werden.
Aus unserer Sicht stimmt dies aber so nicht, denn da es sich um einen „Jahresurlaubsanspruch“ handelt, zählt dieser für das gesamte Jahr, wenn man vom 01.01.-31.12. im Unternehmen beschäftigt ist. (z.B. bisher 26 Tage Urlaub – dann 4 Tage mehr). Auch wenn sich der AG immer auf den 01.06. bezieht, ist dies ja im Grunde gleich zu setzen mit: „Bei Kündigung besteht im zweiten Halbjahr Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.“ Wir haben deshalb momentan auch keine Vorstellung/Ahnung, wie der Arbeitgeber einen anteiligen Urlaub berechnen will, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt war. Bevor wir nun aber beim AG nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage er zu dieser Erkenntnis bzw. Aussage kommt, möchten wir unsere Meinung mit konkreten Fakten untermalen können. Gerne lassen wir uns allerdings auch eines Besseren belehren, wenn es dazu andere konkrete festgeschriebene Regelungen gibt. Allerdings haben wir bis dato nichts Gegenteiliges finden können. Wichtig für uns ist, nicht unvorbereitet und ohne schlagkräftige Argumente ins Gespräch mit dem AG zu gehen.
Community-Antworten (2)
15.11.2021 um 15:43 Uhr
da würde ich mal die Tarifvertragsparteien fragen, also die Gewerkschaft in eurem Fall, solche Punkte werden in den Tarifverhandlungen eigentlich mit behandelt.
15.11.2021 um 16:09 Uhr
"Wir haben deshalb momentan auch keine Vorstellung/Ahnung, wie der Arbeitgeber einen anteiligen Urlaub berechnen will, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt war."
Wenn es vorher z.B. 26 waren und jetzt 30 werden, dann rechnet man 26+30 = 56 geteilt durch 2 (weil 2 Halbjahre) = 28.
Also gerade für ganzjährig Beschäftigte wäre das ja nun wirklich überhaupt kein Problem.
Für alle anderen eben nach den Monaten ...
P.S. rtjum hat natürlich völlig recht ... vermutlich wurde die Anwendung mit verhandelt und dann muss man halt mal gucken.
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