1er Betriebsrat
Wir sind gerade bei der Gründung eines Betriebsrates. Da unser Betrieb nicht mehr als 20 AN hat, wird es nur ein 1er Betriebsrat. Leider gibt es nur sehr wenig Info's, wie genau zu verfahren ist z.B. bei Betriebsratssitzungen. Muss dieser Betriebsrat alles mit sich allein abmachen oder hat der potenziell nachrückende Stellvertreter mit zu "sitzen". Wo kann man mehr Info's speziell zu diesem Thema finden außer in §99 BetrVerfg?
Community-Antworten (1)
23.01.2011 um 19:42 Uhr
1er BR = Alleine mit sich! Die Hinzuziehung eines EBRM würde gegen die Nichtöffentlichkeit wegen Ladungsfehler verstoßen
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