Erstellt am 17.01.2011 um 17:32 Uhr von wahlvst
Nein, § 87 (1). Er darf aber ohne BR die Nutzung der privaten Handys im Betrieb während der Arbeitszeit untersagen.
LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009, 6 TaBV 33/09
Arbeitgeber dürfen Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit verbieten
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit per Dienstanweisung verbieten. Das Benutzen von privaten Mobiltelefonen stellt kein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dar, so dass bei einer Untersagung auch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Betracht kommt.
Erstellt am 17.01.2011 um 17:59 Uhr von DonJohnson
wahlvst
also ich glaube das wurde nicht gefragt...
aber so oder so darf der AG das - wenn der BR sein MBR nciht wahrnimmt, ist es dann gültig...
Erstellt am 17.01.2011 um 18:04 Uhr von wahlvst
Hallo DJ
Ich habe doch die Frage ganz zu Anfang mit "Nein § 87" beantwortet. Das weitere war eine Zugabe weil es auch um dieses Thema herum geht.
Der AG darf auch Maßnahmen welcher einer MB/BV bedürfen nicht einfach per GO rechtsverbindlich festlegen.
Dann spielen die Themen, was steht im ArbV und betriebliche Übnung noch mit.
Erstellt am 17.01.2011 um 18:41 Uhr von Immie
...Wir sind ein Unternehmen ohne Tarifbindung etc. - bei uns greift also voll die Mitbestimmung. ...
Gibt es da ein neues BetrVG, extra für Unternehmen ohne Tarifbindung?
Erstellt am 17.01.2011 um 23:26 Uhr von sanifair
es kommt doch drauf an um was es hier geht!
Der AG darf z.B. problemlos untersagen dass dienstliche Einrichtungen nur dienstlich und nicht privat genutzt werden dürfen. Da gibt es kein MBR
Erstellt am 17.01.2011 um 23:48 Uhr von Immie
...problemlos untersagen dass dienstliche Einrichtungen nur dienstlich und nicht privat genutzt werden dürfen. ..
Klasse, dann kann man sie entsorgen :-)
Erstellt am 18.01.2011 um 17:16 Uhr von ganther
vielleicht meinte sani was anderes ;-)
Erstellt am 18.01.2011 um 20:57 Uhr von DonJohnson
Dieses Thema ist sehr umfangreich. Bleiben wir also besser bei der Beantwortunt der Frage. Ja er darf, allerdings sind die Grenzen zwischen betrieblich und privat durchaus schwammig. Dennoch, er kann...
Wenn er es duldit, also die private Nutzung, wird er zum Telekommunikationsanbieter, was unter Umständen weitreichende Folgen haben könnte...
Erstellt am 18.01.2011 um 22:02 Uhr von Immie
Die Frage war beantwortet!
Ob auch privat genutzt werden darf oder ob nicht... entscheidet er alleine.
Die Art und Weise der betrieblichen Nutzung... entscheidet er nicht alleine.
Erstellt am 18.01.2011 um 22:28 Uhr von DonJohnson
Immie
genau so ist es ;-)))