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Datenschutz / Mitarbeiterfragebogen bei Due-Diligence-Prüfung

M
Morpheus
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen befindet sich in einem Verkaufsprozess, die Interessenten führen eine Due-Diligence-Prüfung durch.

Ein Interessent kam jetzt auf die glorreiche Idee im !!! Vorfeld des Erstgesprächs !!! einen Mitarbeiterfragebogen verteilen zu lassen, in dem Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Unternehmenszugehörigkeit, Stellenbeschreibung etc. abgefragt werden. Das Ausfüllen soll auf freiwilliger Basis erfolgen.

Meines Erachtens geht das gar nicht ! Um "den Verkaufsprozeß nicht zu behindern" (wie sich unser Vorstand ausdrückt) erwägen wir (als BR) die Daten anonymisiert und gruppiert (z.B. Altersblöcke von 5 Jahre) zur Verfügung zu stellen (so müssten die eigentlich schon im "DataRoom" vorliegen). Gleichzeitig werden wir unseren Datenschutzbeauftragten einschalten.

Wie ist Euer Bauchgefühl, bzw. hat jemand schon mal so was erlebt und kann von seinem Vorgehen berichten ???

Dank' vorab, Morpheus

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

05.01.2011 um 20:35 Uhr

. . . wenn Euer Datenschutzbeauftragter ausgeschaltet in irgendeiner Kammer rumsteht, solltet Ihr ihn mal schleunigst einschalten ;-) nee, nee, nicht gleich böse werden, war nur Spaß, weil ich das Wort "einschalten" immer so drollig finde. Aber mal im Ernst - in einer ähnlichen Angelegenheit hat unser Datenschutzbeauftragter mal so hübsch geäußert: "jeder kann jeden alles fragen - man muss ja nicht antworten". Daraufhin haben wir uns lieber den § 94 BetrVG zu Rate gezogen und mehr Erfolg als mit dem zahnlosen Bundesdatenschutzgesetz gehabt . . .

N
nicoline

05.01.2011 um 21:28 Uhr

Morpheus, in dem Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Unternehmenszugehörigkeit, Stellenbeschreibung etc. abgefragt werden. Wie ist Euer Bauchgefühl? Mein erfahrenes ;-)) Bauchgefühl sagt, dass es Aufgabe der Personalabteilung ist, diese Daten zu liefern, so lief es jedenfalls bei uns, ansonsten schließ ich mich dem kleinen Wolf an.

Das Ausfüllen soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Ob das Sinn macht, wenn man bedenkt wofür eine DD Prüfung vorgenommen wird, wage ich stark zu bezweifeln. Wie aussagekräftig soll es denn sein, wenn, z.B., nur 10 MA den Bogen ausfüllen.

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