Erlöschen der Mitgliedschaft im BR
Ein Mitglied unseres BR ist längere Zeit krank geschrieben. Erlischt damit seine Mitgliedschaft im BR?
Community-Antworten (1)
15.12.2010 um 01:19 Uhr
nein,
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
- Ablauf der Amtszeit,
- Niederlegung des Betriebsratsamtes,
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- Verlust der Wählbarkeit,
- Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung,
- gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.
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