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Wahlwerbung

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IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, hier mal wieder eine Frage: Wenn unsere BR-Mitglieder in den verschiedenen Filialen vorbei fahren um dort Werbung für die Wahl und für den BR zu machen, können die BR-MA sich das dann als Arbeitszeit aufschreiben und auch Fahrtwege abrechnen? (keine "normalen" Besuche der Filialen) Viele Grüße und vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (3)

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wahlvst

13.12.2010 um 12:34 Uhr

Werbung für die Wahl ist keine BR-Arbeit und so sieht es auch die Rechtsprechung. Diese darf nur in der Freizeit/ Pausen stattfinden, wei auch das Sammeln von Stützunterschriften.

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Pappnase

13.12.2010 um 13:59 Uhr

Das sehe ich wie wahlvst, aber macht Ihr keine Besuche bei der Belegschaft? Der Austausch zwischen BR und Kollegen ist doch wichtig! Man muß dem Kind nur einen anderen Namen geben.

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paula

13.12.2010 um 15:24 Uhr

@Pappnase

findest Du solche Antworten fair gegenüber den Kollegen die nun neu ins Gremium gewählt werden soll?

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