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Wahlvorstand auf einmal oder nach und nach bestellen?

J
Juniperlee
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir haben einen ersten Aufruf für einen Wahlvorstand gestartet. Eine Person hat sich bislang gemeldet. Dürfen wir den Wahlvorstand auch nach und nach bestellen und zB diesem Interessenten durch die Bestellung schon frühzeitig den Besuch von Schulungen ermöglichen? Die Person könnte dann sich entsprechend mit Wissen gewappnet, weitere Personen anwerben. Die Festlegung auf den Wahlvorstand kann ja dann später erfolgen, oder?

Danke für eure Unterstützung!

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Community-Antworten (11)

C
celestro

28.10.2021 um 15:59 Uhr

"Die Festlegung auf den Wahlvorstand kann ja dann später erfolgen, oder?"

Wenn Ihr die Person jetzt zu einem WV-Mitglied macht, dann ist die Person doch WV-Mitglied ... wie soll die Festlegung dann erst später erfolgen?

Im Gesetz gibt es jedenfalls keine mir bekannte Regelung, die ein "auf einmal" vorschreibt.

ABER ... der WV beschließt, wer zur Schulung geht ... NICHT der BR. Von daher ist die zeitliche Komponente leider nicht so möglich, wie Du es Dir vorstellst.

J
Juniperlee

28.10.2021 um 16:03 Uhr

Danke, Celestro!

Ich meinte die Festlegung auf den Vorsitzenden des Wahlvorstand könnte ja später erfolgen..

Das heißt, wenn wir jetzt nur eine Person, nicht 3 zum Wahlvorstand berufen, kann er keine Schulung besuchen, weil er ja alleine nicht beschließen kann, dass er zur Schulung geht?

C
celestro

28.10.2021 um 16:08 Uhr

"Ich meinte die Festlegung auf den Vorsitzenden des Wahlvorstand könnte ja später erfolgen.."

ah so ... ja, das stimmt natürlich.

"Das heißt, wenn wir jetzt nur eine Person, nicht 3 zum Wahlvorstand berufen, kann er keine Schulung besuchen, weil er ja alleine nicht beschließen kann, dass er zur Schulung geht?"

Genau!

K
Kjarrigan

28.10.2021 um 16:46 Uhr

§ 16 BetrVG 1) 1Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.

Ich würde von daher euer Vorgehen mit dem AG besprechen. Wenn der sein ok dazu gibt, dass schon vorher ein MA zur Schulung gehen darf, und er er die Kosten trägt ist doch alles klar. Wenn ihn mit dem AG nicht so gut könnt oder wisst dass er Euch Stine in den Weg legen wird, würde ich da keine "Spielchen" treiben und nach § 16 verfahren und den Wahlvorstand komplett berufen.

C
celestro

28.10.2021 um 17:22 Uhr

@Kjarrigan

Gute Idee!

H
Heimchen

11.11.2021 um 13:57 Uhr

Hallo Zusammen,

in diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage. Wir wollen 5 WV wählen. Haben 8 Kandidaten. Wird zu jedem Einzelnen Kandidaten eine Abfrage gestartet? Soll heißen, dass jedes BR-Mitglied 5 Stimmen hat und sich dann entscheidet bei welchen Kandidaten es sich meldet.

Gruß Th.

X
XYZ68

11.11.2021 um 14:54 Uhr

Wie wäre es mit Stimmzetteln? Alle 8 drauf und jeder hat 5 Stimmen, dann geht es nach Stimmenzahl, da habt ihr auch gleich Nachrücker

C
celestro

11.11.2021 um 15:07 Uhr

@xyz68

Funktioniert mEn nicht ... denn:

"Der Betriebsrat selbst bestimmt den Wahlvorstand. Hierfür reicht ein Beschluss mit einfacher Mehrheit nach § 33 BetrVG.

https://www.bakermckenzie-kompass.de/2021/09/30/wahlvorstand-bestellen-betriebsratswahlen-2022/"

also das ist keine normale Wahl, wo man selbst mit 1 Stimme noch was ist ... sondern ein BR-Beschluss, zu dem man eine Mehrheit braucht.

H
Heimchen

15.11.2021 um 12:13 Uhr

@ calestro: Aber wie läuft es nun ab?

D
DummerHund

15.11.2021 um 13:29 Uhr

@Heimchen Nach dem Prinzip, der BR Bestimmt; also legt fest und wählt nicht.

C
celestro

15.11.2021 um 14:34 Uhr

"Aber wie läuft es nun ab?"

Die BRM reden miteinander und dann wird ein Beschluss gefasst / ggf. mehrere. Kommt halt darauf an, ob man einen Block bestimmt, oder Einzelpersonen.

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