bin neu hier und BR-Vorsitzender eines 150-MA-Unternehmens.
Hier die Frage:
Im Jahre 2005 wurde AG-seitig mit einigen Kollegen eine Einzelvereinbarung zwecks Zahlung von Wegegeldern bei wechselnden Einsatzorten geschlossen.
Diese enthält keinerlei Anmerkungen zur Kündbarkeit.
Im Laufe der Zeit kamen noch einige Mitarbeiter hinzu, die diese Wegegelder zwar nach den in der Einzelvereinbarung festgelegten Kriterien erhielten, dies aber nicht mehr schriftlich fixiert bekamen.
Bedingt durch eine Umstrukturierung / Betriebssitzverlegung möchte der AG diese Einzelvereinbarungen gerne durch eine (wesentlich schlechtere) Betriebsvereinbarung ersetzen.
1. Kann die Einzelvereinbarung einseitig bedingungslos gekündigt werden?
2. Ab welcher Zahlungsdauer können sich die Kollegen ohne schriftliche Vereinbarung auf Betriebliche Übung berufen?
Je nach Antwort werden vermutlich noch einige Folgefragen auftauchen, aber im Voraus schon mal Danke für die Antworten!
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