Hallo liebe Kollegen/-innen,
ich bin BR-Vorsitzender und wie meine Kollegen zum ersten Mal gewählt worden, demnächst besuche ich mein ersten W.A.F.-Seminar. Die bisherigen Kenntnisse haben wir uns selbst angeeignet. Nun zu meiner Frage bzw. meinem Problem:

Ich habe heute erfahren dass sich unser Niederlassungsleiter von den Mitarbeitern eine Freigabe zur Verwendung Ihrer Zugangsdaten für das E-Mail-Programm im Falle einer ungeplanten Abwesenheit geben lassen möchte. Dies möchte er uns in der nächsten Betriebsratssitzung präsentieren und wir wären total unvorbereitet.

Hintergrund ist folgender: Wenn ein Mitarbeiter überraschend ausfällt, z. B. durch Krankheit o.ä., hätte der Administrator durch die in versiegelten Umschlägen hinterlegten Kennwörter die Möglichkeit in Outlook die Abwesenheitsmeldung zu aktivieren. So soll verhindert werden das wichtige Anfragen oder Mails von Kunden, die an den jeweiligen Mitarbeiter direkt gesendet werden, tagelang unbearbeitet liegen bleiben bis sich der Kunde dann irgendwann von selbst meldet weil er noch keine Antwort bekommen hat.

1. Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Auf welche Gesetze können wir uns zur Ablehnung und Verhinderung dieser Maßnahmen berufen?

2. Hat jemand einen Tipp wie dies in anderen Unternehmen gehandhabt wird ohne die persönlichen Rechte der Mitarbeiter zu verletzen?

Ich danke für alle hilfreichen Antworten und Hinweise!!!