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externer Datenschützer

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FrankBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ist die Bestellung oder Kündigung eines externen Datenschutzbeauftragten mitbestimmungspflichtig?

1.14701

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

22.11.2010 um 20:24 Uhr

Mitbestimmung des Betriebsrat bei Bestellung und Abberufung

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen bDSB zu bestellen, so unterliegt die Bestellung als solche nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Liegt jedoch gleichzeitig ein betriebsverfassungs-rechtlich relevanter Vorgang bei der Bestellung vor, so ist der Betriebsrat zu beteiligen. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Wahl, ob er eine externe oder interne Person zum betrieb-lichen Datenschutzbeauftragten bestellen will.

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:A9oYxW_dY0YJ:www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7508.pdf+Bestellung+oder+K%C3%BCndigung+eines+externen+Datenschutzbeauftragten+mitbestimmungspflichtig&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShjULaCm4hcaw8mFJIy0wiz1XlavM3-wLS3K5xP6gPAcKNjySQCkU7sexDmyUAxK1Omch5thSJQo9MyalNf4T4IJRKTnoJe6UVzpT9B3BNrXciur6XYj1v2yZT1UQsQegMz8LIY&sig=AHIEtbRE65p-6qJtcBNvEn0bLpVxi1F1jw


Externer Datenschutzbeauftragter

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten


Interner und externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich Die verantwortliche Stelle kann einen eigenen Mitarbeiter oder einen Externen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Nachfolgend werden beide Alternativen in Tabellenform hinsichtlich der Vorteile bzw. Nachteile exemplarisch gegenübergestellt.

Gegenüberstellung

Interner Datenschutzbeauftragter

Bei Bestellung (Einstellung / Umsetzung) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)

http://www.intersoft-consulting.de/Datenschutzbeauftragter/Interner-Externer-Datenschutzbeauftragter-Vergleich.html

Weiters noch hier: http://www.bpm.de/themen/arbeitsrecht?id=41

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