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Zugangskontrolle mittels biometrischer Daten - Handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme?

E
ernst
Nov 2016 bearbeitet

Der Zugang zu einer Betriebsstätte soll jetzt mittels biometrischer Daten (Fingerabdruck) erfolgen. Handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme? Wenn der Betriebsrat und der Datenschützer zustimmen, ist der Beschäftigte dann verpflichtet, seine Fingerabdrücke abzugeben? Auf welche Rechtsposition kann sich der Mitarbeiter stellen, wenn er die Abgabe der Fingerabdrücke verweigern will?

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

01.09.2005 um 22:21 Uhr

Ich würde von einem Mitbestimmungsrecht ausgehen.

Im Rahmen einer BV wäre der Mitarbeiter gezwungen, sich daran zu beteiligen und der BR könnte Einfluß auf die Nutzung der Daten nehmen.

O
otto

02.09.2005 um 00:35 Uhr

Guten Abend Ernst! Natürlich ist dieses Vorhaben des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig. Rechtsgrundlagen: § 87 Abs. 1 Nr. 6 und/oder 1 BetrVG. Wenn der BR dieser Regelung zustimmt - und vielleicht muß er das tun, weil die Sicherheitsinteressen des Arbeitgebers wirklich überragend sind -, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Fingerabdrücke "abzuliefern". Der/die Arbeitnehmer/in hat dann keine rechtliche Handhabe, die Abgabe der Fingerabdrücke zu verweigern - immer vorausgesetzt, daß der Arbeitgeber einen überzeugenden Rechtsgrund hat, diesen sehr weit gehenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu verlangen. Gruß otto

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