Erstellt am 22.11.2010 um 14:52 Uhr von Ulrik
Hi,
bitte in diesem Fall nicht voreilig schiessen!!
Ein gewähltes BRM ist und bleibt BRM, bis entweder die Amtszeit endet, es sein Amt niederlegt oder per ArbG vom BR ausgeschlossen wird oder aus dem Unternehmen austritt.
Eine Schwangere erfüllt keines der Kriterien.
Sie ist nicht automatisch freigestellt. Und schon gar nicht kann der BR einfach so ohne die Anwesenheit dieses BRM weitermachen.
Der BR ist ein Ehrenamt und kann unabhängig von der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit ausgeübt werden.
Wenn eine schwangere Frau in den Mutterschutz/die Elternzeit geht, ist sie zunächst einmal ordentlich zu laden, sie ist nicht automatisch verhindert.
Wenn sie erklärt, daß sie während dieser Zeit ihr Amt nicht ausführt, dann ist das EBRM zu laden.
Ansonsten sind die Beschlüsse alle fürn Eimer.
Wenn die Schwangere dann wiederkommt tritt das EBRM wieder zurück in den alten Status.