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BR Assistenz

N
nicoline
Dez 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, heute möchte ich einmal Eure Meinung hören, sofern Ihr damit Erfahrung habt. Wir (19 köpfiges Gremium) haben nun endlich eine BR Assistenz/Bürokraft. Diese soll in den BR Sitzungen Protokoll führen. Zurückgekehrt von einer dreitägigen Schulung für BR Assistenten berichtet sie, dass ein Teilnehmer der Schulung erzählte, dass er bei jeder Beschlussfassung, wegen der Nichtöffentlichkeit, vor die Tür muss. Mal ganz abgesehen davon, dass die Sitzung an sich nicht öffentlich ist und nicht nur die Beschlussfassung, würde ich gerne mal von Euch hören, wie Ihr das seht und welche Erfahrungen Ihr damit habt.

Hmmm, das ist ja sehr seltsam, erst ist mein Beitrag im Forum zu sehen und plötzlich ist er weg. Mal sehen, was jetzt passiert.

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Community-Antworten (14)

L
larifari

16.11.2010 um 08:21 Uhr

Etwas merkwürdig! Wie soll man Protokoll führen, wenn man ausgeschlossen wird? Das kommt überhaupt nicht in die Tüte, dass die Protokollführerin ausgeschlossen wird! Das Argument mit der "Nichtöffentlichkeit" dürfte sonst ja für die gesamte Sitzung gelten, nicht nur für Beschlüsse. Mitabstimmen darf sie natürlich nicht. Ist aber natürlich auch an Verschwiegenheit gebunden.

G
Galaxy

16.11.2010 um 09:05 Uhr

@nicoline

wir (17er BR) haben schon seit Jahren eine "BR-Sekretärin". Diese ist selbstverständlich "komplett anwesend" bei BR-Sitzungen, wieso soll sie bei "Beschlüssen" den Raum verlassen, nur damit sie wegen der "Nichtöffentlichkeit" nicht mitbekommen soll, "welches" BRM "wie" (ja,nein,enthaltung?) abgestimmt hat? Das ist vielleicht juristisch korrekt, aber völlig an der Realität vorbei. Wir haben volles Vertrauen in "unsere" Sekretärin, sonst wäre eine Zusammenarbeit überhaupt nicht möglich, da sind so viele vertrauensvolle Informationen, die über "ihren" Tisch laufen, da ist die Teilnahme an Beschlussfassungen innerhalb einer BR-Sitzung völlig belanglos. "Wir" haben uns diese "BR-Sekretärin" auch "ausgesucht" um so zu vermeiden, ein "U-Boot" der PA bzw. des GF in "unser" Büro zu bekommen. Das ist viel wichtiger wie das andere.

Gruß Galaxy

R
rkoch

16.11.2010 um 10:12 Uhr

Hi Nicoline,

DKK meint zu dem Fall:

Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit (vgl. § 30 Rn. 12) der Sitzung bestehen nicht, da nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat

Somit ist zumindest rechtlich anscheinend kein Einwand zu erheben das die Bürokraft anwesend ist.

Im Gegensatz zum BRM dürfte sie anscheinend sogar zu TOP anwesend sein die sie persönlich betreffen. Da sie im Gegensatz zum BRM ja weder ein Mitsprache- noch ein Stimmrecht hat ist das ja auch eigentlich kein Problem. Ob es allerdings Sinn macht sie dabei zu haben wenn über ihre Zukunft mitbestimmt wird steht auf einem anderen Blatt....

P
paula

16.11.2010 um 11:15 Uhr

@nicoline

ich sehe da auch kein Problem. Früher gab es die Diskussion ob überhaupt eine Schreibkraft anwesend sein darf. Das ist aber inzwischen gegessen. Man muss in meinen Augen aufpassen welche Funktion die Sekretärin in der Sitzung übernimmt, aber das ist ja ein anderes Thema

N
nicoline

16.11.2010 um 20:33 Uhr

@all danke Euch für Eure Antworten. ;-))

larifari, ist klar ;-)

galaxy, "Wir" haben uns diese "BR-Sekretärin" auch "ausgesucht" um so zu vermeiden, ein "U-Boot" der PA bzw. des GF in "unser" Büro zu bekommen. Das ist viel wichtiger wie das andere. Haben wir auch und ich glaube, wir haben einen guten Griff getan. Ist aber schon eine enorme Umstellung, echtes Neuland und aufregend von "alles selbermachen" zu "vieles abgeben" ;-)

rkoch Somit ist zumindest rechtlich anscheinend kein Einwand zu erheben das die Bürokraft anwesend ist. Hab mich natürlich belesen ;-) mir ging es auch eher um Erfahrungsberichte und Zustimmung dazu, dass das irgendwie ein skuriles Verhalten des BR ist.

paula Man muss in meinen Augen aufpassen, welche Funktion die Sekretärin in der Sitzung übernimmt,aber das ist ja ein anderes Thema Sprich doch mal über dieses andere Thema, wie gesagt, ist Neuland für uns.

P
paula

17.11.2010 um 12:01 Uhr

@nicoline

man könnte ja auf das schmale Brett kommen, dass die Assistenz doch Schriftführer spielen kann. und das geht eben nicht! Diese Aufgabe kannst Du nicht auf das BR-Büro verlagern. Die Schreibkraft UNTERSTÜTZT nur.

Wichtig ist in meinen Augen auch die Schreibkraft auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Das eine sind die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse aber ihr habt sicher auch ein paar Sachen die nicht jeden interessieren ;-)

K
Kölner

17.11.2010 um 12:09 Uhr

@paula Abolutes Chaos bräche aus, wenn der BR hingehen würde, die Assistenz des BR als sachverständige Schreibkraft zu bezeichnen... ;-)

@nicoline Manche Fortbildungen verursachen eben angeregte Diskussionen. Die Frage ist manchmal auch, wie nötig man das als Gremium hat. :-)

N
nicoline

17.11.2010 um 18:29 Uhr

@Kölner, Manche Fortbildungen verursachen eben angeregte Diskussionen. Nee, echt jetzt?? ;-))

Hmmm, es hat sich nichts geändert in der langen Zeit, wo Du fort warst, manchmal verstehe ich Deine Antworten immer noch nicht. Liegt vielleicht am Alter ;-((

Die Frage ist manchmal auch, wie nötig man das als Gremium hat. Was jetzt: wie nötig man eine Schreibkraft/Assistenz hat? wie nötig man es hat, diese vor die Tür zu schicken? wie nötig man es hat, Fortbildungen zu machen?

Wenn ich mehrere Forumsweihnachtswünsche frei hätte, wäre einer davon........ ne, lieber nich!

D
DonJohnson

17.11.2010 um 18:40 Uhr

nicoline oh cool, dann geht es nciht nur mir so ;-)))

Aber mal im ernst, ist doch schön, wenn es nciht so große Veränderungen gibt... ist halt immer die Frage, von welcher Position man das sieht, gell? ;-)))

N
nicoline

17.11.2010 um 18:59 Uhr

DJ, oh cool, dann geht es nciht nur mir so boahh ey, jetzt bin ich aber von den Socken, hab immer gedacht, ich bin alleine. Mal sehen, ob sich noch mehr outen.;-))

ist halt immer die Frage, von welcher Position man das sieht, gell? ;-))) So isses! ;-))

R
rainerw

17.11.2010 um 19:03 Uhr

Bei manchen User ist es aber auch so, das man nicht den geschriebenen Satz verstehen muß, sondern den Ansatz zum Nachdenken.

N
nicoline

17.11.2010 um 19:09 Uhr

@rainer Bei manchen User ist es aber auch so, das man nicht den geschriebenen Satz verstehen muß, sondern den Ansatz zum Nachdenken. Du kennst mich ja, nachdenken ist nicht gerade meine Stärke, deswegen herzlichen Dank für Deinen Hinweis.

A
alterBrummbär

17.11.2010 um 19:17 Uhr

nicoline, meiner Erkenntnis nach, regelt das Gesetz nicht, wer für das Erstellen der Niederschrift die Verantwortung trägt. Die fällt doch in erster Linie dem Betriebsrat als Ganzem zu, der die Befugnis hat, eines seiner Mitglieder zum Schriftführer zu bestellen und ihm so die Aufgabe zuzuweisen, die Sitzungsniederschrift zu erstellen. Demgegenüber hat der Betriebsrat keinen Anspruch darauf, dass eine nicht ihm angehörige Person als Protokollführer an der Sitzung teilnimmt. Auf der anderen Seite wiederum, wenn eine umfangreiche Sitzungsniederschrift zu fertigen ist: Hier kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG eine geeignete Schreibkraft zur Unterstützung stellt, die dann nach Weisung des Vorsitzenden oder des Schriftführers mitschreibt. Die Erstellung der Sitzungsniederschrift bleibt aber Aufgabe des dazu bestimmten Betriebsratsmitgliedes. Wiederum muß die Sitzungsniederschrift nicht während der Sitzung erstellt werden. Sie könnte auch im Anschluss an Hand von Notizen erstellt werden. Da aber der Wortlaut der Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis stimmig sein muß, wäre es zwangsläufig wieder in der Sitzung zu erstellen. Nicoline, also macht watt ihr wollt. ;-))  

N
nicoline

17.11.2010 um 19:46 Uhr

alterBrummbär Nicoline, also macht watt ihr wollt. ääähm, jo, das is'n Rat, mit dem ich was anfangen kann, das werden wir machen! ;-)))))

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