Erstellt am 16.11.2010 um 07:21 Uhr von larifari
Etwas merkwürdig! Wie soll man Protokoll führen, wenn man ausgeschlossen wird? Das kommt überhaupt nicht in die Tüte, dass die Protokollführerin ausgeschlossen wird! Das Argument mit der "Nichtöffentlichkeit" dürfte sonst ja für die gesamte Sitzung gelten, nicht nur für Beschlüsse. Mitabstimmen darf sie natürlich nicht. Ist aber natürlich auch an Verschwiegenheit gebunden.
Erstellt am 16.11.2010 um 08:05 Uhr von galaxy
@nicoline
wir (17er BR) haben schon seit Jahren eine "BR-Sekretärin". Diese ist selbstverständlich "komplett anwesend" bei BR-Sitzungen, wieso soll sie bei "Beschlüssen" den Raum verlassen, nur damit sie wegen der "Nichtöffentlichkeit" nicht mitbekommen soll, "welches" BRM "wie" (ja,nein,enthaltung?) abgestimmt hat? Das ist vielleicht juristisch korrekt, aber völlig an der Realität vorbei. Wir haben volles Vertrauen in "unsere" Sekretärin, sonst wäre eine Zusammenarbeit überhaupt nicht möglich, da sind so viele vertrauensvolle Informationen, die über "ihren" Tisch laufen, da ist die Teilnahme an Beschlussfassungen innerhalb einer BR-Sitzung völlig belanglos.
"Wir" haben uns diese "BR-Sekretärin" auch "ausgesucht" um so zu vermeiden, ein "U-Boot" der PA bzw. des GF in "unser" Büro zu bekommen. Das ist viel wichtiger wie das andere.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 16.11.2010 um 09:12 Uhr von rkoch
Hi Nicoline,
DKK meint zu dem Fall:
> Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit (vgl. § 30 Rn. 12) der Sitzung bestehen nicht, da
> nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat
Somit ist zumindest rechtlich anscheinend kein Einwand zu erheben das die Bürokraft anwesend ist.
Im Gegensatz zum BRM dürfte sie anscheinend sogar zu TOP anwesend sein die sie persönlich betreffen. Da sie im Gegensatz zum BRM ja weder ein Mitsprache- noch ein Stimmrecht hat ist das ja auch eigentlich kein Problem. Ob es allerdings Sinn macht sie dabei zu haben wenn über ihre Zukunft mitbestimmt wird steht auf einem anderen Blatt....
Erstellt am 16.11.2010 um 10:15 Uhr von paula
@nicoline
ich sehe da auch kein Problem. Früher gab es die Diskussion ob überhaupt eine Schreibkraft anwesend sein darf. Das ist aber inzwischen gegessen. Man muss in meinen Augen aufpassen welche Funktion die Sekretärin in der Sitzung übernimmt, aber das ist ja ein anderes Thema
Erstellt am 16.11.2010 um 19:33 Uhr von nicoline
@all
danke Euch für Eure Antworten. ;-))
larifari,
ist klar ;-)
galaxy,
*"Wir" haben uns diese "BR-Sekretärin" auch "ausgesucht" um so zu vermeiden, ein "U-Boot" der PA bzw. des GF in "unser" Büro zu bekommen. Das ist viel wichtiger wie das andere.*
Haben wir auch und ich glaube, wir haben einen guten Griff getan. Ist aber schon eine enorme Umstellung, echtes Neuland und aufregend von "alles selbermachen" zu "vieles abgeben" ;-)
rkoch
*Somit ist zumindest rechtlich anscheinend kein Einwand zu erheben das die Bürokraft anwesend ist.*
Hab mich natürlich belesen ;-) mir ging es auch eher um Erfahrungsberichte und Zustimmung dazu, dass das irgendwie ein skuriles Verhalten des BR ist.
paula
*Man muss in meinen Augen aufpassen, welche Funktion die Sekretärin in der Sitzung übernimmt,aber das ist ja ein anderes Thema*
Sprich doch mal über dieses andere Thema, wie gesagt, ist Neuland für uns.
Erstellt am 17.11.2010 um 11:01 Uhr von paula
@nicoline
man könnte ja auf das schmale Brett kommen, dass die Assistenz doch Schriftführer spielen kann. und das geht eben nicht! Diese Aufgabe kannst Du nicht auf das BR-Büro verlagern. Die Schreibkraft UNTERSTÜTZT nur.
Wichtig ist in meinen Augen auch die Schreibkraft auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Das eine sind die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse aber ihr habt sicher auch ein paar Sachen die nicht jeden interessieren ;-)
Erstellt am 17.11.2010 um 11:09 Uhr von Kölner
@paula
Abolutes Chaos bräche aus, wenn der BR hingehen würde, die Assistenz des BR als sachverständige Schreibkraft zu bezeichnen...
;-)
@nicoline
Manche Fortbildungen verursachen eben angeregte Diskussionen. Die Frage ist manchmal auch, wie nötig man das als Gremium hat.
:-)
Erstellt am 17.11.2010 um 17:29 Uhr von nicoline
@Kölner,
*Manche Fortbildungen verursachen eben angeregte Diskussionen.*
Nee, echt jetzt?? ;-))
Hmmm, es hat sich nichts geändert in der langen Zeit, wo Du fort warst, manchmal verstehe ich Deine Antworten immer noch nicht. Liegt vielleicht am Alter ;-((
*Die Frage ist manchmal auch, wie nötig man das als Gremium hat.*
Was jetzt:
wie nötig man eine Schreibkraft/Assistenz hat?
wie nötig man es hat, diese vor die Tür zu schicken?
wie nötig man es hat, Fortbildungen zu machen?
Wenn ich mehrere Forumsweihnachtswünsche frei hätte, wäre einer davon........ ne, lieber nich!
Erstellt am 17.11.2010 um 17:40 Uhr von DonJohnson
nicoline
oh cool, dann geht es nciht nur mir so ;-)))
Aber mal im ernst, ist doch schön, wenn es nciht so große Veränderungen gibt... ist halt immer die Frage, von welcher Position man das sieht, gell? ;-)))
Erstellt am 17.11.2010 um 17:59 Uhr von nicoline
DJ,
*oh cool, dann geht es nciht nur mir so*
boahh ey, jetzt bin ich aber von den Socken, hab immer gedacht, ich bin alleine. Mal sehen, ob sich noch mehr outen.;-))
*ist halt immer die Frage, von welcher Position man das sieht, gell? ;-)))*
So isses! ;-))
Erstellt am 17.11.2010 um 18:03 Uhr von rainerw
Bei manchen User ist es aber auch so, das man nicht den geschriebenen Satz verstehen muß, sondern den Ansatz zum Nachdenken.
Erstellt am 17.11.2010 um 18:09 Uhr von nicoline
@rainer
*Bei manchen User ist es aber auch so, das man nicht den geschriebenen Satz verstehen muß, sondern den Ansatz zum Nachdenken.*
Du kennst mich ja, nachdenken ist nicht gerade meine Stärke, deswegen herzlichen Dank für Deinen Hinweis.
Erstellt am 17.11.2010 um 18:17 Uhr von alterBrummbär
nicoline,
meiner Erkenntnis nach, regelt das Gesetz nicht, wer für das Erstellen der Niederschrift die Verantwortung trägt. Die fällt doch in erster Linie dem Betriebsrat als Ganzem zu, der die Befugnis hat, eines seiner Mitglieder zum Schriftführer zu bestellen und ihm so die Aufgabe zuzuweisen, die Sitzungsniederschrift zu erstellen.
Demgegenüber hat der Betriebsrat keinen Anspruch darauf, dass eine nicht ihm angehörige Person als Protokollführer an der Sitzung teilnimmt. Auf der anderen Seite wiederum, wenn eine umfangreiche Sitzungsniederschrift zu fertigen ist: Hier kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG eine geeignete Schreibkraft zur Unterstützung stellt, die dann nach Weisung des Vorsitzenden oder des Schriftführers mitschreibt. Die Erstellung der Sitzungsniederschrift bleibt aber Aufgabe des dazu bestimmten Betriebsratsmitgliedes. Wiederum muß die Sitzungsniederschrift nicht während der Sitzung erstellt werden. Sie könnte auch im Anschluss an Hand von Notizen erstellt werden. Da aber der Wortlaut der Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis stimmig sein muß, wäre es zwangsläufig wieder in der Sitzung zu erstellen.
Nicoline, also macht watt ihr wollt. ;-))
Erstellt am 17.11.2010 um 18:46 Uhr von nicoline
alterBrummbär
*Nicoline, also macht watt ihr wollt.*
ääähm, jo, das is'n Rat, mit dem ich was anfangen kann, das werden wir machen! ;-)))))