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Assessment-Center

B
brvertrieb
Nov 2016 bearbeitet

Bei einem Monatsgespräch deutete die GL an, dass für Teamleiter in unserer Firma Assessment-Center durchgeführt werden sollen. Sie sollen dazu dienen, die Führungspotenziale festzustellen, um dann gezielte Förderungsmaßnahmen für den Personenkreis durchzuführen. Es werde keine personalrechtlichen Folgen geben.

Jetzt wurde dem BR von einem betroffenen Arbeitnehmer mitgeteilt, dass bereits für Ende November Termine für das AC und auch für Auswertegespräche festgelegt wurden. Einen Kollegen wurde gesagt, dass er nicht zum AC zugelassen wird, denn wenn er in allen Punkten versagt, wäre er als Teamleiter nicht mehr haltbar.

Welche Möglichkeiten und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten hat ein BR bei der Planung, bei der Durchführung und bei den Folgen eines ACs.

Danke brvertrieb

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Community-Antworten (1)

U
Ulrik

10.11.2010 um 09:41 Uhr

Bei einem Assessment-Center seid ihr in der Mitbestimmung. UNd zwar in dem Bereich, wenn es um die Festlegung der Kriterien geht, die überprüft werden. Welche Maßstäbe werden angesetzt? Was ist Ziel-Zustand?? Welche Massnahmen werden ergriffen??

Mein Vorschlag: Ihr geht proaktiv auf den AG zu, fordert eine BV zu den AC. Ansonsten wäre eine Kampfansage an den AG, daß ihr das Assessment-Center untersagt, weil eure Mitbestimmung unterwandert wurde. Im Zweifel, wenn der AG auf stur stellt, besorgt ihr euch eine einstweilige Verfügung.

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