Grundlagenschulung
Bei uns läßt der Abschluß der Grundlagenschulung auf sich warten. Können die Freigestellten einen hinhalten? Wenn ja wie lange? Oder können wir auf eine alternative Schulung bestehen, wenn wir dafür eine Mehrheit haben? Welche Möglichkeiten haben wir, die Freigestellten zur Buchung einer anderen Schulung zu zwingen?
Community-Antworten (14)
05.11.2010 um 20:44 Uhr
Ihr sucht euch eine Schulung aus. Es muss auf die Tagesordnung. Wenn ihr die Mehrheit habt, wird die Schulung beschlossen und los geht es.
Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
05.11.2010 um 22:54 Uhr
Immi, das Thema Schulungen ist doch irgendswie immer gleich, oder? Ich war schon lange nciht mehr so häufig hier und die Fragen (sorry) werden immer... Hmmmmmmmmmmmmmm
Auch ich könnte sagen, dass die Schulungen nciht von freigestellten gebucht werden usw usw usw - denkst du, dass es wirklich was hilft? Denkst du die Gremien hier im Forum lernen daraus? Reißen sich auch mal in der Freizeit den Hintern auf um zu lernen was das normale und tägliche Handwerkszeug angeht?
So langsam verzweifel ich - ganz ehrlich
05.11.2010 um 23:40 Uhr
@Raabe Wie Immie es schon oben beschreibt, die Mehrheit entscheidet. Und zwar die des gesamten Gremiums und nicht die Freigestellten
05.11.2010 um 23:43 Uhr
Hi DJ,
es waren Wahlen, viele ganz neue BRM sind dazu gekommen.
Und das die "Alten" in so manchem BR versuchen, die "Neuen" für "Dumm" zu verkaufen... sei es um ihre Ruhe zu haben, ihre "Macht" zu erhalten oder was sie sonst noch treibt...
kann man oft erleben.
Gruselig!
05.11.2010 um 23:45 Uhr
Denkst du die Gremien hier im Forum lernen daraus?
auch von den Antworten im Forum kann mann lernen.
06.11.2010 um 00:20 Uhr
Danke für eure Antworten. Die Freigestellten hatten eine Schulung gebucht, da ist aber einiges schief gelaufen. Sie wollen das alles jetzt auf biegen und brechen durchziehen, ohne Rücksicht auf Verluste. Wir wollen das ganze auf sich beruhen lassen und einfach einen anderen Anbieter nehemen.
Ich werde das Montag mit den anderen betroffenen BRM besprechen und euren Vorschlag aufgreifen.
Wir wollen nicht mehr für die persönlichen Befindlichkeiten der Freigestellten herhalten.
06.11.2010 um 00:56 Uhr
@Raabe, dann solltest Du mal versuchen darauf hin zu steuern das der ganze BR sich über den § 37 Abs. 6 BetrVG im klaren ist. Bei so einer art und weise der Beschlussfassung, wenn es denn so gewesen ist, riskiert ihr eine fristlose Kündigung als AN da ihr euren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommt, da ihr unentschuldigt fehlt.
06.11.2010 um 01:08 Uhr
Es war schon so, dass für diese Schulung ein Beschluss gefaßt wurde. Der Vorschlag kam von einer Freigestellten. Der Referent wurde empfohlen und ist auch schon vorher für den BR tätig gewesen.
Jetzt wollen wir anderweitig schulen. Wenn die Freigestellten den weiterhin wollen, sollen sie, aber ohne uns.
06.11.2010 um 01:16 Uhr
Ist dann euer gutes Recht.
06.11.2010 um 08:57 Uhr
@Raabe Wenn es hart auf hart kommt, dann müsste man erst einmal beweisen, ob der Beschluss gültig zustande gekommen ist oder eben nicht. Ganz so einfach ist das dann nicht...
06.11.2010 um 11:07 Uhr
Kölner, wir können die Schulung also doch nicht bei einem anderen Anbieter machen? Wie könnten wir das beweisen?
06.11.2010 um 13:26 Uhr
@Raabe Du schriebst, dass Ihr einen gültigen Beschluss habt...
Grundsätzlich ist es so, dass eine BR-Schulung - egal wer dort hin soll - vom Gremium beschlossen wird und dem Gremium 'gehört'. Also kann man - auch gegen den Willen des Einzelnen - ein Mitglied mit der Mehrheitsentscheidung zu einem Seminar entsenden, das man als BR für richtig hält! Dem Grunde nach wäre es auch möglich jemanden per Beschluss auf ein Seminar zu schicken, der zu diesem Seminar eigentlich nicht gehen möchte.
06.11.2010 um 15:46 Uhr
Kölner Das Seminar war beschlossen und sollte schon lange stattfinden. Aber der Termin wird immer wieder verschoben. Wie lange muss man denn warten, bis der Termin eingehalten wird.
06.11.2010 um 22:25 Uhr
@Raabe, war mir jetzt gerade selbst nicht ganz sicher und habe mein schlaues Büchlein, das sich rund herum mit dem 37 Abs. 6 befasst dazu genommen. Angeführt ist hier zwar ein Beispiel in dem der Veranstalter den Termin verlegt, wegen Überbelegung, aber ich denke das spielt keine Rolle. Abschliessend steht hier: Die erneute Beschlussfassung mag wie eine unnötige Formalie erscheinen. Sie ist aber unumgänglich. Das BAG verlangt, dass der Beschluss des Betriebsrates über die Erforderlichkeit der Teilnahme des BRM vor der jeweiligen Veranstaltung gefasst wird. Ein vormaliger Beschluss genügt nicht. Auch bei einer nachträglichen Beschlussfassung ist der AG nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Dann steht hier noch das Urteil das ich nun aber selber noch nicht gelesen habe. Vgl. BAG v 8.3.2000, AuR 2000, 142 Hoffe da ist Dir geholfen
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