Erstellt am 04.11.2010 um 14:05 Uhr von wölfchen
. . . also entweder stehe ich auf der Leitung, oder Du hast Dich etwas verzwickt ausgedrückt - was versteht man unter "4 Arbeitstage pro Monat, die per Freizeit abgeleistet werden"?
Kläre uns mal bitte auf . . .
Erstellt am 04.11.2010 um 16:00 Uhr von KinderKinder
Sorry, manchmal liebe ich es kompliziert.
Soll heißen: Gültig ich zwar grundsätzlich die 5-Tage-Woche, nur kann sie auch z.B. von Dienstag bis Samstag gehen und der Monatag wäre frei, um dann auch zur Uni gehen zu können. Die Arbeitszeit müsste im Team geregelt werden. Das Team ist grundsätzlich bereit, die Situation mit zu tragen, nur die GF will nicht mitgehen.
Erstellt am 04.11.2010 um 16:09 Uhr von MonaLisa
@2 x Kinder,
wurde diese Fortbildung vom AG aus angeordnet oder ist das deine freiwillige Entscheidung?
Erstellt am 04.11.2010 um 16:15 Uhr von KinderKinder
die Fortbildung wurde nicht angeordnet, sondern geschieht freiwillig undbeinhaltet eine weitere Qualifizierung. Darum ja auch die ausgesprochene Beführchtung des AG, dass sie dann ja sowieso den AG wechseln würde.
Erstellt am 04.11.2010 um 16:33 Uhr von MonaLisa
@Doppelkids,
dann müsstest du dich mit deinem AG auseinander setzen, denn jetzt ist das Ganze eine induvidualrechtliche Geschichte und es kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Wenn deine Arbeitszeit von Mo bis Fr geht, dann hast du schlechte Karten, dass der AG so ohne weiteres damit einverstanden ist, dass ihr das intern in der Abteilung (Kollegen!) regelt.
Er kann darauf bestehen dass du deine vereinbarten Zeiten einhälst.
Nur, mit dem Spruch von - der wechselt dann eh den Job - ist ein bischen arg an den Haaren herbeigezogen, wenn der AG schlau ist, dann sollte er sich mit dir einigen, denn dann hat er - mit dir zusammen - am meisten von deiner Fortbildung!
Erstellt am 04.11.2010 um 19:35 Uhr von neskia
Wäre zu überlegen, das TzBfG in Anspruch zu nehmen, wenn es finanziell machbar ist. Also z.B. 4 Tagewoche von Di - Fr . Uni müsste dann für die komplette Ausbildung immer Montag sein.
Vielleicht kommt dann der AG entgegen, da er für die wegfallenden Stunden jemanden suchen müsste.
Vielleicht ginge es auch so:
Auch der Wunsch, eine Stunde kürzer arbeiten wollen, fällt unter das TzBfG.
In §8 Abs. 4 steht:
"Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen."
Also Teilzeit beantragen und die gewünschte Verteilung mitteilen. Wie weit der AG betriebliche Gründe bei euch geltend machen kann musst du abschätzen.
Erstellt am 04.11.2010 um 20:55 Uhr von ganther
Die Reduzierung um nur 1 Std macht es dem AG aber in der Regel leicht die Teilzeit abzulehnen. Haben bei uns schon 2 MA versucht auch wegen einer Fortbildung. Nachdem es bei uns niemand gab der um diese Std aufstocken wollte hat das LAG entschieden dass der AG diese Reduzierung nicht dulden muss. Nur wenn der AG den Kapazitätsausfall ausgleichen kann ist es zumutbar