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Schikanen vom Chef

W
Wellness
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

ich brauche mal einen allgemeinen Rat. Unser neuer Chef hat den Auftrag bekommen, in unserem „Laden“ aufzuräumen.

Prinzipiell hat jeder MA noch Kapazitäten frei, die Auffassung vom Chef. Die Arbeit soll geschafft werden. Keine Mehrarbeitsstunden. Der Urlaub soll bis zum Jahresende weg. Auf Grund des Drucks gibt es viele Krankheitsfälle. Dadurch noch mehr Arbeitsanfall. Wenn auf die Arbeitssituation hingewiesen wird (Mann/Frau hat nur zwei Hände), werden Abmahnungen angedroht oder auch schon erteilt. Die wünschenswerte Lösung für den Chef wäre, ohne Bezahlung(ohne Zeiterfassung) zu arbeiten. Noch! macht das keiner.

Bin selber BR und betroffen, wie alle anderen Mitarbeiter auch. Der BR hat seine eigenen Kämpfe. Aber was rät man den einzelnen MA diese Schikanen auszuhalten. Alle MA sind mutig, aber auf Dauer geht es an die Substanz. Viele wollen das Handtuch werfen, die Lösung kann es aber nicht sein .Gewerkschaft weiß Bescheid kann aber im akutem Einzelfall nicht helfen. Wir haben auch einen Betriebsarzt. Ist das der richtige Weg?
Hat noch jemand eine andere Idee? Gespräche sind zwecklos. Einen Vorgesetzten gibt es nicht. Danke

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Community-Antworten (2)

R
rainerw

02.11.2010 um 19:42 Uhr

*Unser neuer Chef hat den Auftrag bekommen, in unserem „Laden“ aufzuräumen. * Auf Deutsch gesagt er soll seinen Job machen. Einen Vorgesetzten gibt es nicht Was ist euer Chef denn dann? Prinzipiell hat jeder MA noch Kapazitäten frei, die Auffassung vom Chef Ein schlechter Chef wenn er das den MA und BR nicht so verkaufen würde, denn auch er will seinen Job behalten.

  • Die Arbeit soll geschafft werden. Keine Mehrarbeitsstunden.* Das ist das Ansinnen eines jeden Wirtschaftsunternehmens. Der Urlaub soll bis zum Jahresende weg. So hält er sich an die gesetzliche Lage des Bundesurlaubsgesetzes. Auf Grund des Drucks gibt es viele Krankheitsfälle Hier könnte der Arbeitssicherheitsschutz zweckdienlich sein, wie auch das erstellen eines Formulars zu Überlastungsanzeigen. Und Arbeitsplatzanalysen erstellen.
L
Lotte

02.11.2010 um 19:53 Uhr

wellness, wenn der BR Mumm hat, könnte er Beschwerden nach § 85 BetrVG, von "mutigen" AN bei Uneinsichtigkeit des AG, bis vor die Einigungsstelle bringen. (könnten ja auch BRM sein, die sich beschweren, wenn sie von der Arbeitsüberlastung betroffen sind)

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