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Keine Einladung als Ersatz

A
Ailien
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe das Gefühl, als Ersatzmitglied absichtlich nicht eingeladen zu werden,(bin auf meiner Liste erster Ersatz).Erstens wie kann ich kontrollieren, wann und ob ich an der Reihe bin, die Kollegen hatten ja auch Urlaub. Zweitens wie fordere ich den BR auf, dies zu berücksichtigen.Drittens, habe ich auch dann den besonderen Kündigungsschutz, wenn ich belegen kann, das ich an der Reihen gewessen wäre, dies aber vom BR nicht berücksichtigt wurde. Ich muss noch dazu sagen, das mir wahrscheinlich betriebsbedingt gekündigt wird.

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

28.10.2010 um 19:37 Uhr

DKK § 103 Rn 20 Ersatzmitglieder haben den Schutz nach § 103 ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für ein ausgeschiedenes Mitglied in das betriebsverfassungsrechtliche Organ, z. B. in den BR, nachrücken (vgl. eingehend Uhmann, NZA 00, 576). Bei einer vorübergehenden Verhinderung eines BR-Mitglieds greift der Schutz mit dem objektiven Eintritt des Verhinderungsfalles ein. Nachrücken meint daher in diesem Zusammenhang nicht körperliches Nachrücken im Sinne einer Sitzungsteilnahme. Vielmehr rückt das BR-Mitglied schon mit Eintritt des Verhinderungsfalls – z. B. des Urlaubsantritts des ordentlichen Mitglieds oder dessen Krankheit – nach, weil schon dann der Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung in seiner Funktionsfähigkeit geschützt sein muss (so auch LAG Frankfurt 20. 10. 04). Der Schutz erstreckt sich auf die gesamte Dauer des Vertretungsfalles und somit nicht nur auf die Tage, an denen tatsächlich Aufgaben des BR, wie etwa die Teilnahme an einer Sitzung, wahrgenommen werden (BAG 9. 11. 77, AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969; vgl. im Einzelnen Besgen, AiB 81, 98 f.). Es ist zweckmäßig, dass das Ersatzmitglied die Aufnahme seiner Vertretungstätigkeit im BR dem AG mitteilt, damit dieser über das Einsetzen des Kündigungsschutzes informiert ist (vgl. BAG 6. 9. 79, AP Nr. 7 zu § 15 KSchG 1969).

Also, Kündigungsschutz ja, sofern Du hättest nachrücken müssen. weil z.B. ein BRM in Urlaubs oder AU war.

Sollte der BRV nicht wie erforderlich das EBRN geladen haben könnten die Beschlüss dieser Sitzung nichtig sein. Dieses könnte sich dann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ggf. ergeben, wenn du dann dich auf den besonderen Kündigungsschutz berufts und dann das Gericht feststellt, dass Du nicht geladen wurdest.

BRV auffordern die Ladung des EBRM gem. BetrVG richtig zu beachten, begeht somst einePflichtverletzung , was dazu führen könnte dass man ihn als BRV abwählt und ggf. sogar gem. § 23 das BR-Mandat entzieht/ entzeoihen lässt.

G
gallocampo

29.10.2010 um 12:31 Uhr

Moin!

Wenn Du z.B. weißt, wann ein BRM im Urlaub war (oder krank) während eine BR-Sitzung stattgefunden hat, dann würde ich mir mal ein BR-Protokoll aus dieser Zeit anschauen. Dort muss vermerkt sein, WER an der Sitzung teilgenommen hat.

Wenn sich dann herausstellt, dass der BR-Vorsitzende ein anderes Ersatzmitglied geladen hat, dann würde ich ihn zunächst mal fragen, warum das so ist. Vielleicht war es ein Versehen, vielleicht hat der Wahlvorstandsvorsitzende ja auch eine fehlerhafte Liste der Ersatzmitglieder rausgegeben.

Im Betriebsrat würde ich selber immer erst mal die Bälle flach halten, um das Gremium selber nicht zu beschädigen.

Sollte sich natürlich herausstellen, dass Du als E-BRM absichtlich übergangen worden bist, dann würde ich auch tun, wozu "mein Vorredner" wahlvst geraten hat.

Gruß gallo

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