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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgliederung / Kooperation

W
werweisswas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit ca. 160 Mitarbeitern, davon ca. 60 AÜGs.

Unsere GF hat uns jetzt informiert, dass mit einem langjährigen Auftragnehmer jetzt ein „Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Akquisition und Durchführung von Projekten“ abgeschlossen wurde.

Unsere GF hat sich überlegt demnächst einige unserer Arbeiten an dieses externe Büros zu vergeben; offiziell um Spitzen abzuarbeiten und uns zu entlasten. Anscheinend ist es aber so, dass dieses Büro sogar Büroräume direkt neben uns beziehen soll und evtl. auch einige AÜGs demnächst anstatt zu uns, an diese Partnerfirma ausgeliehen werden sollen. Somit werden dort dann nicht nur Kapazitätsengpässe behoben, sondern komplette Arbeitsbereiche ausgegliedert?!

Ist der Abschluss eines solchen Kooperationsvertrages, bzw. die Abgabe von Arbeiten an externe Büros mitbestimmungspflichtig? Es wird ja evtl. Auwirkungen auf unser Kollegen haben??

Danke für jede Hilfe!

95801

Community-Antworten (1)

K
Kölner

25.10.2010 um 14:29 Uhr

@werweisswas Um das genau zu beurteilen, müsste man sich mit den Daten, die ein WA dazu hat und mit den § 111 BetrVG beschäftigen - auch würde ich mir als BR dringend einmal die Frage stellen, ob 60 Leiharbeitnehmer (fast 40%) wirklich sein müssen. Übrigens: Wenn der AG genau die Leiharbeitnehmer abbaut, dann seid Ihr noch nicht einmal in der Mitbestimmung...

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