Hallo!
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit ca. 160 Mitarbeitern, davon ca. 60 AÜGs.

Unsere GF hat uns jetzt informiert, dass mit einem langjährigen Auftragnehmer jetzt ein „Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Akquisition und Durchführung von Projekten“ abgeschlossen wurde.

Unsere GF hat sich überlegt demnächst einige unserer Arbeiten an dieses externe Büros zu vergeben; offiziell um Spitzen abzuarbeiten und uns zu entlasten.
Anscheinend ist es aber so, dass dieses Büro sogar Büroräume direkt neben uns beziehen soll und evtl. auch einige AÜGs demnächst anstatt zu uns, an diese Partnerfirma ausgeliehen werden sollen.
Somit werden dort dann nicht nur Kapazitätsengpässe behoben, sondern komplette Arbeitsbereiche ausgegliedert?!

Ist der Abschluss eines solchen Kooperationsvertrages, bzw. die Abgabe von Arbeiten an externe Büros mitbestimmungspflichtig? Es wird ja evtl. Auwirkungen auf unser Kollegen haben??

Danke für jede Hilfe!