Geschäftsordnung Unterschriftsverweigerung durch Arbeitgeber
Guten Tag zusammen,
wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und haben unsere Geschäftsordnung der Geschäftsführung vorgelegt. Da unsere Unternehmen 2 Geschäftsführer hat, stellt siich nun die Frage: 1 Geschäftsführer hat den ERHLALT der Betriebsratgeschäftsordnung per Unterschrift bestätigt. Geschäftsführer Nummer 2 verweigert die Unterschirft zum ERHALT der Geschäftsordnung, da er mit einem Punkt (BR trifft sich einmal im Monat ganztägig) nicht einverstanden ist. Was tun?
Community-Antworten (5)
25.10.2010 um 11:53 Uhr
die GO geht nur den BR was an - nicht den AG
25.10.2010 um 12:03 Uhr
Da hat fortuna sowas von recht. Eine GO ist die Gebrauchsanweisung für den BR und geht dem AG nichts an. Und wenn ihr jede Woche eine Sitzung macht ,wäre auch dies ok und der AG hätte es zu akzeptieren.
25.10.2010 um 12:09 Uhr
Hallo,
genau so denke ich das auch. Wir waren schon nett genug, den AG über die internen Spielregeln zu informieren...##VIELEN DANK!
25.10.2010 um 12:13 Uhr
Da hat euer Geschäftsführe aber so etwas von recht :-) denn er muss ja eure GO nicht unterschreiben. Auserdem hat er auch mit der Anzahl der BR Sitzungen recht. Der BR sollte mindestens alle 14 Tage besser jede Woche eine Sizung abhalten um angemessen auf Anhörungen antworten zu können. Soll eure GL denn immer einen Monat aut Genemigung von Mehrarbeit oder Einstellungen warten? Bei Kündigungsanhörungen braucht man ja meisten eine Sondersitzung um die Termine einhalten zu können.
25.10.2010 um 12:25 Uhr
Hallo "Niemand"
wenn es brenzlig wird, räumen wir uns selbstverständlich kurzfristige Termine ein. Wir wollen, soweit es machbar ist, das Geschäft laufen lassen, da es sich bei uns primär um eine Spedition handelt, wollen wir zunächst homogen an die Sache herangehen. Die "Revolution" kommt automatisch zu gegebener Zeit :-)
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