Erstellt am 20.10.2010 um 11:10 Uhr von pitsieben
@ magictom,
ein Viertel der wahlberechtigten AN, die Gewerkschaft oderr der AG könnten nach § 23 Abs. 1BetrVG beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR`s beantragen, weil der BR nicht zu den Pflichtversammlungen nach § 43 BetrVG einberufen hat.
Bei uns wird zum Ende des Quartals eine Betriebsversammlung durchgeführt.
Erstellt am 20.10.2010 um 12:03 Uhr von mainpower
Hallo,
wir machen auch nur einmal in Jahr eine Betriebsversammlung. Ausserdem gibt es noch Abteilungsversammlungen. Auch einmal jährlich. Ist zwar auch nicht Gesetzeskonform, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Erstellt am 20.10.2010 um 14:05 Uhr von pfeilenbogen
mainpower
ungeschickter Hinweis, man sollte neuen fragenden Koll. nicht zu Gesetzesverstößen raten. Grundsätzlich habe ich ein Problem mit BR welche ihre Pflichten nicht wahrnehmen, also das BetrVG in ihrem Sinne auslegen. Das auch nich Grundlos. Dann aber im Gegenzug den AG angehen, wenn er auch so verfährt also die MB und die Rechte des BR und seine Pflichten nicht beachtet. Solche BR/ BRM sollten vielleicht einmal überlegen ob es Koll. gibt die es besser machen, also das BetrVG wirklich ernst nehmen und leben.
Dieses vor allem auch, weil ein solches Nichtbeachten des BetrVG zum Schaden der Koll., der Wähler führen kann. Auch weil ggf. bei einer Klage sie sich vom Richter berechtigt fragen lassen müssen, woie so sie den AG angreifen/ verklagen wenn sie es doch selbst mit dem BetrVG auch nicht so ernst nehmen. Es wäre ien mehr als berechtigter Vorhalt.
Erstellt am 20.10.2010 um 15:42 Uhr von paula
@pfeilenbogen
hast Du die Frage nicht gelesen? magictom fragt eindeutig wie es hier von anderen BR gemacht wird. Bei mainpower läuft es eben nicht wie im Gesetz beschrieben. Darf er deswegen nicht antworten? Dürfen nur die Antworten bei denen es vorschriftsmäßig läuft? Und was würde das denn für den Fragesteller bedeuten? Bekäme dieser nicht ein völlig falsches Bild der Realität in deutschen Betrieben?
Natürlich entspricht es nicht dem Gesetz aber ich könnte aus dem Stand mehrere Dutzend Betriebe nennen die eben nicht 4mal pro Jahr eine Betriebsversammlung abhalten. Natürlich ein Verstoss gegen das BetrVG! Aber das muss jedes Gremium mit der Belegschaft ausmachen. Denn ich kenne wirklich tolle Gremien die eine Menge für die Belegschaft erreichen und auch die sind nicht 4mal im Jahr in der Bütt
Erstellt am 20.10.2010 um 18:14 Uhr von pfeilenbogen
paula,
selbstverständlich dürfen auch Koll. antworten welche eben nicht das Gesetz, also das BetrVG beachten. Doch den Zusatz "Wo kein Kläger da kein Richter" den man hier dann als Aufforderung / Hinweis, man muss nicht unbedingt das Gesetz, das BetrVG beachten verstehen kann hätte er nicht anbringen müssen.
Also, keine Hinweise, das Gesetz einhalten ist so lange keiner klagt nicht so wichtig. Dass es leider zuviele BR gibt wleche so handeln ist mir auch bekannt. Nur klagen diese wohl dann immer als erste, wenn der AG auch so handelt.
Erstellt am 20.10.2010 um 19:04 Uhr von alphataurus
@paula,Erst einmal: jede Belegschaft und jeder Betrieb hat den BR den er verdient.
Das ist eigentlich Dein Standardsatz, dies der zweite:aber ich könnte aus dem Stand mehrere Dutzend Betriebe, ich frage mich langsam, hast Du die alle real erlebt.
Und was würde das denn für den Fragesteller bedeuten? Bekäme dieser nicht ein völlig falsches Bild der Realität in deutschen Betrieben? Indem man ihn daraufhin weist, wo kein Kläger, da kein Richter sicher nicht. Wir sollten eigentlich die Neuen doch richtig beraten.
Erstellt am 20.10.2010 um 19:50 Uhr von magictom
Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben. jedoch wären mir einige ehrliche Antworten (... wie ist das denn bei Euch) lieber gewesen, als die Diskussion um Euere kontroversen Meinungen. Macht Euch halt dazu einen eigenen Thread auf, nix für ungut !
Erstellt am 20.10.2010 um 23:10 Uhr von paula
@alphataurus
Richtig beraten? Hmmmm dann sollten wir uns die Qualität deiner Beiträge in letzter Zeit einmal genauer anschauen...
Was magictom wollte war seit dem ersten Posting klar. Die maximale Folgen des gesetzwidrigen Tuns hatte pitsieben schon genannt also ging es noch um die Vorgehensweise in anderen Betrieben. Ich habe dazu etwas gesagt! Du nicht! Und wenn du keinen Einblick in andere Betriebe hast kann ich dir auch nicht helfen. Ich habe sie tatsächlich reichlich....
Erstellt am 21.10.2010 um 00:07 Uhr von alphataurus
paula,Ich habe dazu etwas gesagt! Du nicht! Und wenn du keinen Einblick in andere Betriebe hast kann ich dir auch nicht helfen.
Klar hast Du was gesagt, schau Dir die Beiträge an, in denen Du antwortest, immer die gleichen Standardsätze. Woher weißt Du nur zu genau, daß ich keinen Einblick in ander Betriebe habe. Und, wenn Du sie tatsächlich reichlich hast, warum nur immer Schmalspurkost?
Erstellt am 21.10.2010 um 11:01 Uhr von Lotte
alphataurus:
"Der Begriff Troll wird in der Netzkultur für eine Person verwendet, die mit ihren Beiträgen in Diskussionen oder Foren unter Umständen stark provoziert. Mutmaßliches Ziel des Trolls ist das Stören der ursprünglich an einem Sachthema orientierten Kommunikation und das Erlangen von Aufmerksamkeit." (aus http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur) )
Ich finde ja, dass die Beschreibung gut auf Dich passt ;-)
magictom,
bei uns sind die TeilbetrVers meist viel mehr frequentiert als die großen, gemeinsamen BetrVers (60-70% zu 5-15%). Aber trotzdem machen wir auch die großen weiter. Und mittlerweile, da wir meist drei davon im Jahr machen, kommen immer mehr KollegInnen.
Manchmal muss sich so eine Veranstaltung erstmal etablieren bis es zur Selbstverständlichkeit wird, dass sie stattfindet. Dann werden auch die Inhalte selbstverständlicher.
Erstellt am 21.10.2010 um 11:18 Uhr von alphataurus
Lotte, Ich finde ja, dass die Beschreibung gut auf Dich passt ;-)
schreibt man euch die Wahrheit, kommen so unsachliche Kommentare von Dir zurück. Nur eines noch, SCHUSTER, BLEIB BEI DEINEN LEISTEN.