Wir sind ein Betrieb mit ca. 280 Mitarbeitern. Bisher wurde es so gehandhabt, daß wir 1x jährlich eine Gesamtbetriebsversammlung abgehalten haben. Nachdem dieses Jahr nichts Wichtiges vorliegt (Gottseidank !) wollen wir keine Betr.V. durchführen. Lt.§43 (1) BetrVg müssten wir jedoch 1 x im Kalendervierteljahr eine Betr.V. abhalten.
Wie wird das in Ihren Betrieben gehandhabt bzw. hat dies irgendwelche rechtlichen Konsequenzen, wenn keine Betriebsversammlung abgehalten wird ?