Nun wollen wir einen Wirtschaftsausschuss bilden.
1. Frage: Welche Arbeitnehmer gelten als relevant um die mindestens 100 zu erreichen?
2. Frage: Laut § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten. Welche Kosten sind gemeint? Weiterbildung, Räumlichkeiten, Material etc?
3. Wird die Arbeitszeit des Ausschusses wie normale Arbeitszeit bezahlt?
4. Muss der Arbeitgeber die Personen des Ausschusses zu denSitzungszeiten freistellen?
Vielen Dank im voraus
andibr
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Wirtschaftsausschuss Teil 1
Aufgaben und Organisation im Wirtschaftsausschuss