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Wirtschaftsausschuss - Kosten Fort- und Weiterbildung

A
andibr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen arbeiten mittlerweile weit mehr als 100 Menschen (Azubis, Teilzeitkräfte, Vollzeitkräfte, Jahrespraktikanten, Aushilfen) Nun wollen wir einen Wirtschaftsausschuss bilden.

  1. Frage: Welche Arbeitnehmer gelten als relevant um die mindestens 100 zu erreichen?

  2. Frage: Laut § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten. Welche Kosten sind gemeint? Weiterbildung, Räumlichkeiten, Material etc?

  3. Wird die Arbeitszeit des Ausschusses wie normale Arbeitszeit bezahlt?

  4. Muss der Arbeitgeber die Personen des Ausschusses zu denSitzungszeiten freistellen?

Vielen Dank im voraus

andibr

87101

Community-Antworten (1)

R
rkoch

20.10.2010 um 12:04 Uhr

Frage: Welche Arbeitnehmer gelten als relevant um die mindestens 100 zu erreichen?

§106 BetrVG: Alle ständig beschäftigten AN.

Zu diesem unbestimmten Rechtsbegriff empfehle ich die Lektüre eines Kommentars zu §111. Die Ausführungen sind zu umfangreich um hier dargestellt zu werden, weil dieser Begriff immer noch nicht eindeutig geklärt ist.

Frage: Laut § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten. Welche Kosten sind gemeint? Weiterbildung, Räumlichkeiten, Material etc? Wird die Arbeitszeit des Ausschusses wie normale Arbeitszeit bezahlt? Muss der Arbeitgeber die Personen des Ausschusses zu den Sitzungszeiten freistellen?

Ja, genau wie für den BR, das gilt auch für die nicht-BR-Mitglieder im WA. I.d.R. wird der WA die Infrastruktur des BR mit nutzen.

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