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Zeitlich befristete Vereinbarung mit Haustarif vereinbar?

T
teletele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns haben wir eine wöchentl. Arbeitszeit von 38 Std. Der AG beantragt beim BR eine zeitl. befristete (3 Monate) Arbeitszeit von 40 Std., die ausbezahlt werden (bei Krankheit werden auch 40Std. gerechnet, beim Urlaub auch). Kann der BR so einem Antrag zustimmen ohne dass sich ein Mitarbeiter auf den Haustarif mit 38 Std. beruft, d. h. wird der Tarif durch solch eine Vereinbarung ausgehebelt? Und umgekehrt: Kann der einzelne Mitarbeiter so eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn es damit einverstanden wäre?

Danke, tele

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Community-Antworten (2)

W
Werner

18.10.2010 um 08:47 Uhr

Moin, da scheiden sich die Geister. Manche (meinen es ist rechtens und) gehen nach §87 Abs.1 Nr 3 BetrVG vor. Andere sehen in der Sache (durchaus nachvollziehbar) den Tarifvorbehalt §77 Abs.3 BetrVG. Sprich mal mit der zuständigen Gewerkschaft. Die können Dir da helfen.

N
nicoline

18.10.2010 um 09:42 Uhr

teletele, ich sehe hier in der Tat den § 87 Abs.1 Nr 3 BetrVG für zuständig. In meinen Augen ist es eine vorübergehende Erhöhung (3 Monate) der betriebsüblichen Arbeitszeit.

Kann der BR so einem Antrag zustimmen könnte er

  • ohne dass sich ein Mitarbeiter auf den Haustarif mit 38 Std. beruft,* Der MA kann sich auf das berufen, was im AV und TV steht. Wenn dort nichts zu Mehrarbeit/Überstunden geregelt ist, muss er diese auch nicht leisten.

*d. h. wird der Tarif durch solch eine Vereinbarung ausgehebelt? * Der TV wird, aus meiner Sicht, nicht ausgehebelt, da es ja vorübergehend ist.

Kann der einzelne Mitarbeiter so eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn es damit einverstanden wäre? Das kann er, der AG darf ihn aber nicht so arbeiten lassen, wenn der BR nicht zustimmt

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