Feststellungsverfahren zur Betriebsgröße
Liebe Kollegen,
unser 2009 gewählter Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Nach mehr als 1 Jahr teilte uns der AG heute mit, dass er ein Feststellungsverfahren zur Betriebsgröße einleiten wird, da der BR seiner Ansicht nach (und aus unerklärlichen Gründen) nur für 20 AN zuständig sein soll. Unabhängig davon, dass der AG die Wahl ja damals schon hätte anfechten können: hat jemand von euch Erfahrungen mit einem solchen Feststellungsverfahren gemacht?
Wie läuft das ab, wie lange dauert es usw?
Für alle Informationen die dieses Thema in irgendeiner Weise betreffen wäre ich euch sehr dankbar!
Community-Antworten (2)
13.10.2010 um 13:21 Uhr
Erfahrungen habe ich damit keine, kann dir nur empfehlen einen gute RA zu kontaktieren, und euch mit der GEW in Verbindung zu setzten.
13.10.2010 um 16:30 Uhr
... und aus unerklärlichen Gründen ...
Wenn der AG plötzlich meint, das ihr nur für 20 AN anstatt für 401 bis 700 AN zuständig seid, dann muss da ein ganz ganz ganz fetter Hund begraben sein! Wie setzt sich denn Euer "Betrieb" zusammen? Lauter kleine Betriebe mit nicht mehr als 20 AN die dann gemeinsam gewählt haben? Wer hat denn den Betriebsrat gewählt? Waren da nur 20 AN zur Wahl aufgefordert oder haben nur 20 AN gewählt? Kommen alle 11 BRM aus diesem Kreis der 20 AN?
Fragt doch mal ganz höflich an von welchen 20 AN er da spricht. Im Zweifelsfalle (wenn er Recht hätte) löst ihr den BR auf und leitet Neuwahlen in den einzelnen Betrieben ein - dann habt ihr im Extremfall ca. 30 BR zu je 1-3 BRM (für jede der 20AN-Einheiten bzw. Gruppen von Haupt- und Kleinstbetrieben) die dann einen GBR bilden. Ob das dann besser ist?
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