Wir sind ein BR aus 7 Mitgliedern. Wir haben zur Entgegennahme von Erklärungen dem AG eine Vertretungsliste zur Verfügung gestellt und um persönliche Zustellung gebeten, damit der Antrag als sofort zugestellt gilt und die Frist läuft. Das wird vom AG abgelehnt. Wir sollen irgendwo einen BR-Posteingangskorb aufstellen, wo Anträge und sonstiger Schriftverkehr vom AG abgelegt werden können.
Ab wann gilt bei dieser Vorgehensweise die Frist?
Im Gesetz heißt es immer "Entgegennahme" und nicht Postversand. Hat jemand einen Tip wie man den AG überzeugen kann bzw. gibt es hier zu Urteile?