Form der Postverteilung an den Betriebsrat
Wir sind ein BR aus 7 Mitgliedern. Wir haben zur Entgegennahme von Erklärungen dem AG eine Vertretungsliste zur Verfügung gestellt und um persönliche Zustellung gebeten, damit der Antrag als sofort zugestellt gilt und die Frist läuft. Das wird vom AG abgelehnt. Wir sollen irgendwo einen BR-Posteingangskorb aufstellen, wo Anträge und sonstiger Schriftverkehr vom AG abgelegt werden können. Ab wann gilt bei dieser Vorgehensweise die Frist? Im Gesetz heißt es immer "Entgegennahme" und nicht Postversand. Hat jemand einen Tip wie man den AG überzeugen kann bzw. gibt es hier zu Urteile?
Community-Antworten (3)
08.10.2010 um 13:10 Uhr
Hallo leasingmaus,
wenn der AG es so will, dann lasst ihn doch. Wenn er der Meinung ist, er packt z.B. ein Anhörungsschreiben nach § 102 BetrVG in ein BR-Posteingangskorb und er denk, dann beginnt die Frist, hat er falsch gedacht. Ist dann euer Vorteil. Die Frist beginnt erst, wenn es der BRV in den Händen hat da es der Schriftform bedarf. Ein einfacher anruf beim BRV z.B. am Sonntag zu Hause gilt nicht. Wenn er es z.B. am Montag reinlegt und der BRV kommt erst am Mittwoch weil er dienstlich unterwegs ist, dann beginnt erst die Frist am Mittwoch und nicht schon am Montag. Im Verhinderungsfall laut BetrVG dann natürlich der stellvBRV. nimmt es dann entgegen. Damit verschafft ihr euren Kollg/Innen einen gewaltigen Vorsprung bzw. kann dann eine Kündigung unwiksam werden.
08.10.2010 um 16:32 Uhr
Schriftform?.... Seit wann denn das? In meinem Gesetz steht das nicht.
09.10.2010 um 01:15 Uhr
STOP-STOP-STOP Sorry, aber ich habe ganz andere Infos. Bitte, mich zu korrigieren, sollte ich daneben liegen.
Wenn der AG dem BR ein Anhörungsschreiben zukommen lassen will und es existiert ein BR-Postfach/Briefkasten, beginnt die Frist mit Einwurf des Schreibens. Aus Sicht des AG soll es ihm doch egal sein, wenn der BR nicht in der Lage ist seine Post richtig zu verteilen, sprich dem Vorsitzenden das Schreiben zukommen zu lassen. Ist der BRV nicht erreichbar, hat er eine Vertretung (SBRV). Anders ist es, wenn der AG das Schreiben einem BRM in die Hand gibt. Dann ist das Schreiben noch nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Denn dann beginnt die Frist erst, wenn das BRM das Schreiben dem Gremium, also dem BRV vorlegt. Wann das sein wird entscheidet natürlich der BR. Wenn der AG darauf vertraut, dass das Schreiben sofort übergeben wird, hat er Pech gehabt. So, nun zum Anruf des BRV zu Hause. Wenn der AG den BRV außerhalb der Arbeitszeit, z.B. am Wochenende zu Hause anruft und der BRV verweigert die Annahme der Information nicht ausdrücklich, sieht die Sache auch schon wieder ganz anders aus.
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