Datenverarbeitung und Speicherung
Frage an alle die sich auskennen : Unser Betrieb arbeitet mit SAP, in der Vergangenheit wurde es verpasst eine BV darüber zu verfassen . Nach einigen Aussagen von Experten hier im Forum brauch uns kein Zugang ermöglicht werden. Können wir zumindest eine aussagekräftige Auflistung verlangen welche Daten gespeichert und verarbeitet werden ? Wenn ja, mit welchen §§ kann man das einfordern ? Vielen Dank für Eure konstruktive Hilfe. MfG : waldi u. Kollegen
Community-Antworten (6)
05.10.2010 um 13:31 Uhr
§ 87 (1) 6 BetrVG sollte hier zur Anwendung kommen, da bereits die theoretische Möglichkeit, dass eine technische Einrichtung dazu genutzt werden könnte, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, ausreicht, um den BR auf den Plan zu rufen.
05.10.2010 um 14:49 Uhr
Wenn ja, mit welchen §§ kann man das einfordern ?
Der Betriebsrat bittet in Schriftform Auskunft zu erteilen über (...ausformulieren...) zur Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG sowie zur Überwachung der allgemeinen Aufgaben nach § 80 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit den Grundsätzen des § 75 Abs. 1 BetrVG
Nach §80 Abs. 1 hat der BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Wie sollte er ohne die von euch benötigten Angaben den für die MA geltenden Datenschutz nach dem BDSG überwachen und prüfen ob eine Mitbestimmung nach §87 vorliegt ? ;-)
"in der Vergangenheit wurde es verpasst eine BV darüber zu verfassen ." Das kann man nachholen - es existieren keine Fristen bis wann ein BV abgeschlossen sein muss.
05.10.2010 um 19:13 Uhr
"Können wir zumindest eine aussagekräftige Auflistung verlangen welche Daten gespeichert und verarbeitet werden " Das verlangt schon das BDSG als solches...
im übrigen sehe ich nicht unbedingt ein Recht für das Gremium die erfassten Daten einzusehen. Es kommt hier einzig darauf an, um welche Daten es sich genau handelt. SAP kann ne ganze Menge :-) :-(
05.10.2010 um 19:33 Uhr
Eigentlich denke ich da ähnlich wie Du. Aber wie soll sich der BR ein eigenständiges Bild machen. Er könnte ja dann erst tätig werden wenn irgendwo das Kind im Brunnen gefallen ist.
05.10.2010 um 22:50 Uhr
Ich habe waldi so interpretiert, dass der BR wissen will, welche Daten als solches gespeichert werden (z.B. NAmen Ort,.... usw. )nicht den einzelnen Inhalt (Müller, München...)
Diese Informationen zu erhalten hat er ein Recht. Er muss auch anhand der Informationen in die Lage sein können, zu überprüfen, ob Mitbestimmungsrechte berührt werden.
Zu SAP und BV findet man eine Menge Schulungen.
05.10.2010 um 23:27 Uhr
Neskia - lt BDSG muss jeder informiert werden welche art von daten gspichert werdn :-):-):-)
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