Erstellt am 13.09.2012 um 09:34 Uhr von rechtbekommen
Wie kann man im LEEREN Postfach Mails loeschen?
Dienstl. Mails kann der AG loeschen oder zB auf einem Server archivieren. Sie gehoeren dem AG.
Erstellt am 13.09.2012 um 09:48 Uhr von Fliege
@rechtbekommen
Sorry. ich meinte natürlich ....wenn das Postfach VOLL....ist.
Du hast recht, es wird auf dem Server archiviert und dort ist irgendwann "Ende der Fahnenstange".
Es besteht aber wohl für den AG die Möglichkeit, größere Speicherkapazitäten dafür dazu zu kaufen. Er möchte sich aber das Geld dafür sparen.
Deshalb die Frage "gibt es eine gesetzliche zeitliche Aufbewahrungspflicht?"
Wäre für die Nennung des betreffenden § und Gesetzes sehr dankbar.
Ich ändere dies noch in meiner Eingangsfragestellung.
Erstellt am 13.09.2012 um 10:37 Uhr von rechtbekommen
Was ist der Grund der Frage. Es ist doch die Sache des AG rechtliche Vorschriften ueber die Aufbewshrung zu beachten. Kein Thema des BR. Es gibt uebrigens hier Fristen/Gesetze.
Erstellt am 13.09.2012 um 11:07 Uhr von Fliege
@rechtbekommen
Genau diese Fristen/Gesetze würden mich interessieren.
MA und BR wollen eben wissen, wass kann/darf der AG hier.
Manchmal benötigt man Zugriff auf wichtige Inhalte fast vergessener Mails.
Der AG sagt nur, Löschung der ältesten Mails........
Er gibt den BR auch keine Auskunft, ob er hier rechtliche Vorgaben beachten müsste.
Erstellt am 13.09.2012 um 11:47 Uhr von gironimo
schau doch mal hier:
http://www.reisswolf.de/uploads/Aufbewahrungfristen.pdf
Da kann in E-Mails schon so manches dabei sein.
Der AG handelt oberflächlich. Wäre aber nicht unbedingt Sache des BR (es sei denn, auch seine E-Mails sind betroffen. Notfalls hilft ein Drucker)
Erstellt am 13.09.2012 um 11:49 Uhr von rolfo
Mails müssen nicht unbedingt auf dem Mailserver verbleiben, jeder PC hat eine Festplatte, da kannst du sie doch abspeichern und somit jederzeit lesen.