In unserem Betrieb haben ca. 300 MA einen eigenen E-Mail Account.
Unser AG meint, wenn das Postfach voll ist, dann findet einfach eine Löschung der ältesten E-Mails statt, usw.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung ob und wenn wie lange ein AG die Speicherung von E-Mails im Postfach gewährleisten sein muss?