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Probezeit bei erneuter Einstellung

A
aragon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zur Probezeit. Es geht um einen Mitarbeiter der bereits 3 Jahre bei uns beschäftigt war und damals bei der Einstellung bereits ein halbes Jahr Probezeit hatte. Dieser Mitarbeiter hat vor 2 Jahre gekündigt. Jetzt hat er sich wieder bei uns Beworben und soll auch eingestellt werden und zwar unbefristet und mit einem weiterem halben Jahr Probezeit. Bei seinem erstem Einsatz waren alle sehr zufrieden mit ihm. Allerdings wird er jetzt in einer anderen Abteilung eingesetzt.

2.79002

Community-Antworten (2)

S
sanifair

05.10.2010 um 10:40 Uhr

Da ist eine Probezeit berechtigt

B
BRVLH

05.10.2010 um 12:54 Uhr

Arbeitsrechtlich hat die Probezeit nur Einfluss auf die Kündigungsfrist; der Kündigungsschutz beginnt unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Ablauf der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, die sechs Monate beträgt und deshalb oft mit der vereinbarten Probezeit verwechselt wird. Die Dauer der Probezeit kann grundsätzlich individuell vereinbart werden, es sei denn in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ist eine bestimmte Dauer vorgesehen.

Die Befristung eines Arbeitsvertrags zum Ende der Probezeit als solche ist eine im Arbeitsleben übliche Vertragsgestaltung und in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. Deshalb ist in einem Arbeitsvertrag unter der Überschrift "Probezeit" nicht nur eine Regelung zu abgekürzten Kündigungsfristen zu erwarten, sondern grundsätzlich auch eine Befristung zum Ende der Probezeit.

Dennoch kann eine Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB anzusehen sein und unwirksam sein (BAG 16.04.2008 - 7 AZR 132/07).

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