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Wer darf Geschäftsordnung sehen ?

K
KollegeRalf
Sep 2021 bearbeitet

Kann ein Nachrücker oder die SBV auch eine Kopie der Geschäftsordnung verlangen ?

340020

Community-Antworten (20)

C
celestro

15.09.2021 um 15:22 Uhr

Nachrücker haben im Falle des Nachrückens alle Rechte eines normalen BRMs. Die SBV ist im allgemeinen bei der Verabschiedung der GO dabei. Also sehe ich keinen Grund, wieso sie nicht auch jederzeit Einsicht haben kann.

Aber ... ein Recht auf eine Kopie haben beide mMn nicht.

SF
SBV Frank

15.09.2021 um 20:01 Uhr

Arbeitet ihr miteinander oder gegeneinander?? Ich finde die Frage etwas befremdlich!

C
celestro

16.09.2021 um 01:01 Uhr

"Ich finde die Frage etwas befremdlich!"

In Zeiten hoher Datenschutzstandards finde ich die Frage nicht gleich ... befremdlich.

I
IlkaB

16.09.2021 um 09:20 Uhr

@SBV Frank: Befremdlich ist da gar nichts. Im BR-Büro Einsicht nehmen (und Notizen machen) oder mit einer Kopie von dannen ziehen ist datenschutztechnisch ein himmelweiter Unterschied.

SF
SBV Frank

16.09.2021 um 11:02 Uhr

Dann klärt mich doch auf warum der DS so hoch ist?Wir unterliegen auch dem DS!

R
Relfe

16.09.2021 um 11:15 Uhr

was der Datenschutz jetzt damit zu tun hat, erklärt sich mir auch nicht wirklich. Da stehen maximal die Namen der BRM drin und eben formale Abläufe. Ich würde die GO nicht als Kopie herausgeben, damit die eben nicht von jedem (insbesondere der AG) auf formale Fehler "zerlegt" werden kann, rein um Stress zu vermeiden. Ansonsten kann ja jeder BRM die jederzeit einsehen und die SBV auf Nachfrage auch. Verlangen als Kopie kann das meinem Verständins nach keiner, auch kein BRM.

U
UdoWoe

16.09.2021 um 11:18 Uhr

Eine Frage: Was hat der Datenschutz mit der GO zu tun? In einer GO regelt man doch die Arbeitsweise der Gremien. In diesem Fall des BRs. Dort haben Namen nichts zu suchen. Somit sehe ich keine Verletzung des Datenschutzes. Zudem sollte die GO der Gremien jedem MA zu Verfügung gestellt werden (zumindest denen, die danach Fragen), um ihnen die Arbeitsweise, Verteilung der Zuständigkeiten usw. dazulegen. Wenn wir überall den Datenschutz vorschieben um nichts falsch zu machen, dann dürfen wir in Zukunft keine Wählerlisten mehr erstellen, keine Wahlergebnisse bekannt geben und auch keine Kontaktmöglichkeiten zum BR mehr veröffentlichen. Ich bin auch für Datensparsamkeit, aber seid doch bitte mal realistisch. Ich glaube nicht, dass sich alle BRs korrekt an das Datenschutzgesetz halten, geschweige den der AG. Und wie SBV Frank schon schreibt, ihr arbeitet doch hoffentlich miteinander? Oder?

S
stehipp

16.09.2021 um 11:32 Uhr

Bei uns hat jedes BRM eine Ausfertigung bekommen. Ersatzmitglieder und SBV haben bisher nicht gefragt. Sehe aber auch kein Problem darin, wie schon geschildert werden hier doch nur interne Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt. Wo ist da das schrecklich Geheime? Aber wahrscheinlich sehen wir nur immer die Probleme nicht, weil wir ein offenes und gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung und zu unseren Mitarbeitern haben. Macht vieles leichter.

K
KollegeRalf

16.09.2021 um 11:35 Uhr

Hallo, bei uns arbeiten Betriebsrat SBV und Nachrücker gegeneinander.

  • Zum Nachteil der Gesamten Belegschaft. Das liegt daran, das der Betriebsrat von der Geschäftsführung stark unter Druck gesetzt wurde. Es fanden Einzelgespräche und Bedrohungen statt. 3 aus dem 5er Team beschlossen dann (nach Willen der GF) die Selbstauflösung. Vorsitz und ich (Stellvertreter) konnten nichts dagegen tun. Die GF brachte dann im Umlauf das man mit dem alten BR nicht arbeiten könne, weil er zu viel Geld kostet, u.s.w. Dann gab es Gespräche mit den einzelnen Abteilungen und der GF Wir sind derzeit deutlich unter 60 Mitarbeiter. Es folgte eine Wahl im Eilverfahren größtenteils per Briefwahl. (wegen Corona). Im Wahlausschuss war z.B. mein Abteilungsleiter und die Gruppenleiterin der Personalabteilung. Hierbei ging ein neues 3er Gremium hervor, welches absolut im Sinne der Geschäftsführung handelt. Der Vorsitzende ist nun mein Abteilungsleiter. Ich bin nun Nachrücker und nach wie vor SBV. Das war die Kurzversion der Ereignisse…
K
KollegeRalf

16.09.2021 um 11:42 Uhr

Datenschutz sollte zwischen Mitarbeitern einer Firma bzw. eines Gremiums eigentlich keine Rolle spielen. Wir sind ja alle zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gerne wird es aber z.B. von der GF als Vorwand genommen, um Informationen nicht weiter zu geben.

R
Relfe

16.09.2021 um 11:46 Uhr

Also bist Du aktuell nicht "aktiv" als EBRM? Du bist als SBV aktiv? Wenn Du schreibst: BR - EBRM und SBV arbeiten gegeneinander, dann ist das schon "befremdlich", weil als EBRM bist Du doch nur aktiv wenn ein BRM verhindert ist. Somit ist das gegeneinander arbeiten so nicht möglich. Ich interpretiere es mal so: Du bist mit der Arbeitsweise des BR nicht einverstanden und kannst nichts dagegen tun, weil Du kein BRM bist.

So ist es in der Demokratie: die Mehrheit entscheidet wer gewählter Vertreter ist und das ist gut so. Die die nicht gewählt wurden, haben nicht die Mehrheit hinter sich und somit "nichts zu entscheiden" Einen schlechten BR wählt man ab bei der nächsten Wahl oder versucht in per Gericht absetzen zu lassen, wenn beides nicht klappt, muss man sich fragen warum.

K
KollegeRalf

16.09.2021 um 12:01 Uhr

Als SBV bin ich natürlich aktiv und muss und will in einigen Themen mit dem BR zusammen arbeiten. Das ist aber derzeit schwierig. Nachgerückt bin ich auch schon einmal. Der BR versucht das aber möglichst zu verhindern. Aber Natürlich sollte ein BR immer mit seinen Nachrückern zusammen arbeiten. Auch wenn mal die Meinungen auseinander gehen.

R
Relfe

16.09.2021 um 12:11 Uhr

@KollegeRalf

das nachrücken kann der BR doch nicht verhindern, das funktioniert doch automatisch per Gesetz. Wenn man nachweisen kann, das man nachgerückt ist aber nicht informiert wurde oder nicht eingeladen wurde zu einer Sitzung, dann kann man dagegen vorgehen. Die Beschlüsse wären dann auch umwirksam. Wenn man hier so mitliest, dann arbeiten noch nicht einmal alle BR zusammen, da ist in größeren Gremien nicht ungewöhnlich.

K
KollegeRalf

16.09.2021 um 12:59 Uhr

Man kann Nachrücken verhindern, indem man Sitzungen nicht stattfinden lässt wenn jemand vom BR z.B. im Urlaub ist. Oder man verschiebt Termine kurzfristig. Bei einem Gremium von 3 Läuten kann man sich gut absprechen. Natürlich passieren dabei auch Fehler. Aber es lohnt nicht dagegen vorzugehen. Man hat z.B. Mitbestimmungen zu wichtigen Themen verstreichen lassen, nur um eine Sitzung mit Nachrückern zu verhindern. Am Schluss bleibt nur der Apell, das Amt ernst zu nehmen. Bis sowas bei Gericht entschieden ist, haben wir längst Neuwahlen. Das war auch der Grund, warum die letzte Wahl mit ihren Fehlern nicht angefochten wurde. Verdi hatte uns damals unterstützt. Am Ende ist der BR auch immer nur so gut, wie die Belegschaft ihn haben will. Da muss man erst mal die Belegschaft für sensibilisieren. Wenn ein Gremium bei angriffen seitens der GF nicht zusammen hält, kann man eh nicht mehr viel erreichen.

D
DummerHund

16.09.2021 um 13:12 Uhr

Es stellt sich doch die Frage das wenn ein Betriebsrat eine Geschäftsordnung beschließt, wie stellt er sicher das diese auch eingehalten wird? Dies geht, und da bin ich nicht alleine mit meiner Meinung doch nur wenn alle Bescheid wissen was in dieser Geschäftsordnung steht, siehe dazu auch: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/recht-auf-einsicht-in-betriebsratsunterlagen/ Dies schließt für mich auch Nachrücker mit ein, denn hier kann es nicht sein das wenn ein Nachrücker eingeladen wird er zu Sitzungsbeginn erst mal die Geschäftsordnung durch ließt. Dals Gleich trifft hier auch für die SBV und JAV zu.

C
celestro

16.09.2021 um 14:00 Uhr

das Recht hat ein Nachrücker aber eben erst im Fall des Nachrückens. Das mag nicht zweckmäßig sein, grundsätzlich aber durchaus rechtmäßig.

R
Relfe

16.09.2021 um 14:12 Uhr

man darf nicht das Nachrücken auf die Teilnahme an einer Sitzung "einschrenken" bei der Betrachtung. Man rückt per Gesetz nach und ab dem Moment hat man das Einsichtsrecht. Das kann auch keiner verhindern, auch kein BRV etc. Sobald man weiss, man ist nachgerückt, kann man loslegen. Wenn man nicht per Gestz nachgerückt ist, dann hat man auch keine Rechte als BRM

K
KollegeRalf

16.09.2021 um 15:01 Uhr

Ein guter Hinweis Relfe. Mit dem Einschränken der Sitzungsteilnahme kann man Theoretisch bestenfalls steuern, ob für einen Nachrücker mal ein besserer Kündigungsschutz besteht... Muss denn ein Nachrücker immer direkt informiert werden, wenn z.B. ein ordentliches Mitglied im Urlaub ist? Wir hatten das früher immer nur getan, wenn eine Sitzung stattfand. Das war ja bestimmt nicht immer richtig

D
DummerHund

16.09.2021 um 15:11 Uhr

Deine Frage ist mit ja zu beantworten, denn woher sonst sollen ein Nachrücker wissen das das BRM im Urlaub ist oder geht.

R
Relfe

16.09.2021 um 15:21 Uhr

das weiss ich jetzt keine Gesetzesstelle so direkt, aber der BRV ist dafür Verantwortlich zu prüfen, ob eine Verhinderung vorliegt - nur prüfen! er hat und kann das nicht beeinflussen oder bestimmen. Das muss er machen, da es auch abwesende BRM gibt, die nicht verhindert sind. Danach muss er prüfen wer denn der Nachrücker ist, das kann auch variieren (Geschlechterquote) Wenn er das alles gemacht hat, halte ich es für die Pflicht des BRV die betroffenen EBRM darüber zu informieren.

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