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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender stellt einem Azubi Kündigung Persöhnlich zu

U
Unglaublich
Jan 2018 bearbeitet

Azubi wurde fistlos Gekündigt wegen verspätetem Anrufen wegen Krankheit in mehreren Fällen der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt, der Azubi steht kurz vor der Abschlussprüfung. Das ist schlimm genug das der BR da überhaupt zugestimmt hat aber der Hammer ist das der Betriebsratsvorsitzende mit noch einer Mitarbeiterin dem Azubi die Kündigung nach Hause gebracht hat.

Betriebsratsvorsitzender stellt eine Kündigung zu das ist ja unglaublich oder was haltet Ihr davon

1.66409

Community-Antworten (9)

P
pfeilenbogen

30.09.2010 um 22:55 Uhr

Ggf. ist der Betriebsratsvorsitzender ja nicht vollfreigestellt und es gehört dann zu seinen dienstlichen Aufgaben.

Es kann auch sein, dass er BRV die Kündigung für voll gerechtfertigt ansieht. Denn der Azubi muss ja vorher abgemahnt worden sein, da nur dann eine fristlose Kündigung möglich ist.

Hätte der Auzbi sich einmal nach der Abmahnung zusammenreißen sollen. Ganz besonders wenn er kurz vor der Prüfung steht und dann wissen sollte was Sache ist.

U
Unglaublich

30.09.2010 um 23:37 Uhr

BR-Vors. ist freigestellt kann ich nicht verstehen das der BR-Vors. Kündigungen und Abmahnungen übergibt

H
holzwurm

01.10.2010 um 07:56 Uhr

Ich bin auch BR Vorsitzender, aber mir würde niemals einfallen eine Kündigung oder Abmahnung einem Mitarbeiter auszuhändigen.

L
Lefty

01.10.2010 um 12:03 Uhr

Auch ich als BR- Vorsitzender muß mal ernsthaft fragen: Wie kann es zu den "dienstlichen Aufgaben" eines BR- Vorsitzenden gehören, eine Kündigung persönlich zuzustellen - egal ob freigestellt oder nicht?

P
pfeilenbogen

01.10.2010 um 12:40 Uhr

Lefty

Wie kann es zu den "dienstlichen Aufgaben" eines BR- Vorsitzenden gehören, eine Kündigung persönlich zuzustellen - egal ob freigestellt oder nicht?

Ganz einfach, es soll BRM geben welche z.B. in der Personalstelle oder Poststelle, Botendienst oder ... arbeiten. Dann kann der AG es durch aus von diesen verlangen, einfach nur, damit die Kündigung unter Zeugen ordnungsgemäß zugestellt wurde. Hier dann durch persönöich Übergabe oder Einwurf in den Hausbriefkasten.

B
Biggy

01.10.2010 um 14:29 Uhr

Ob der BRV oder jemand anderes die Kündigung zugestellt hat ist erst mal zweitrangig, die Auszubildnede soll sofort das Arbeitsgricht einschalten denn wenn sie kurz vor Ausbildungsende ist kommt der Arbeitgeber mit so einen Grund nicht durch. Jemand die Zukunft so kurz vor Schluss zu verbauen dazu gehören schon gravierendere Gründe. Auch vorherige Abmahunungen wegen dieser Sache lässt eine Kündigung nicht zu wenn das Ausbildungsende kurz bevorsteht. Welche Funktion hat euer BRV sonst im Betrieb da er Kündigungen zustellt, gehört das zu seinen Aufgaben als Mitarbeiter? Im übrigen kann einem Auszubildenden nur fristlos gekündigt werden oder mit einem Aufhebungsvertrag da ein Ausbildungsvertrag besonders geschützt ist.

Im Übrigen sollte dieser BR mal einige Fortbildungen besuchen damit er die Pflichten eines BR und die Gesetze kennen lernt, er scheint eher die Seite des Arbeitsgebers zu vertreten wenn er so einer Kündigung zustimmt.

U
Unglaublich

02.10.2010 um 19:36 Uhr

BRV war vor seiner Freistellung IT Angestellter jetzt macht er nur noch BR Arbeiten der BRV ist auch der Meinung das die Wiedersprüche beim Arbeitsgericht nicht zählen. Es ist völlig egal wie der BR Abstimmt

Dieser BRV hat sogar bei der Wahl das Firmen-Logo benützen dürfen und Wahlwerbung über das Firmen Intranet versenden dürfen.

Na ja liegt ja wohl auf der Hand das dies kein Betriebrat ist sondern ein Geschäftsleitungsrat oder wie sieht ihr das

P
Petrus

04.10.2010 um 15:28 Uhr

@unglaublich: jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich gewählt hat...

U
Unglaublich

05.10.2010 um 00:12 Uhr

Danke Biggy für deinen Super Beitrag das gleiche gilt fürPfeilenbogen

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