Erstellt am 30.09.2010 um 20:55 Uhr von pfeilenbogen
Ggf. ist der Betriebsratsvorsitzender ja nicht vollfreigestellt und es gehört dann zu seinen dienstlichen Aufgaben.
Es kann auch sein, dass er BRV die Kündigung für voll gerechtfertigt ansieht. Denn der Azubi muss ja vorher abgemahnt worden sein, da nur dann eine fristlose Kündigung möglich ist.
Hätte der Auzbi sich einmal nach der Abmahnung zusammenreißen sollen. Ganz besonders wenn er kurz vor der Prüfung steht und dann wissen sollte was Sache ist.
Erstellt am 30.09.2010 um 21:37 Uhr von Unglaublich
BR-Vors. ist freigestellt
kann ich nicht verstehen das der BR-Vors. Kündigungen und Abmahnungen übergibt
Erstellt am 01.10.2010 um 05:56 Uhr von holzwurm
Ich bin auch BR Vorsitzender, aber mir würde niemals einfallen eine Kündigung oder Abmahnung einem Mitarbeiter auszuhändigen.
Erstellt am 01.10.2010 um 10:03 Uhr von Lefty
Auch ich als BR- Vorsitzender muß mal ernsthaft fragen: Wie kann es zu den "dienstlichen Aufgaben" eines BR- Vorsitzenden gehören, eine Kündigung persönlich zuzustellen - egal ob freigestellt oder nicht?
Erstellt am 01.10.2010 um 10:40 Uhr von pfeilenbogen
Lefty
>> Wie kann es zu den "dienstlichen Aufgaben" eines BR- Vorsitzenden gehören, eine Kündigung persönlich zuzustellen - egal ob freigestellt oder nicht?
Ganz einfach, es soll BRM geben welche z.B. in der Personalstelle oder Poststelle, Botendienst oder ... arbeiten. Dann kann der AG es durch aus von diesen verlangen, einfach nur, damit die Kündigung unter Zeugen ordnungsgemäß zugestellt wurde. Hier dann durch persönöich Übergabe oder Einwurf in den Hausbriefkasten.
Erstellt am 01.10.2010 um 12:29 Uhr von Biggy
Ob der BRV oder jemand anderes die Kündigung zugestellt hat ist erst mal zweitrangig, die Auszubildnede soll sofort das Arbeitsgricht einschalten denn wenn sie kurz vor Ausbildungsende ist kommt der Arbeitgeber mit so einen Grund nicht durch. Jemand die Zukunft so kurz vor Schluss zu verbauen dazu gehören schon gravierendere Gründe. Auch vorherige Abmahunungen wegen dieser Sache lässt eine Kündigung nicht zu wenn das Ausbildungsende kurz bevorsteht.
Welche Funktion hat euer BRV sonst im Betrieb da er Kündigungen zustellt, gehört das zu seinen Aufgaben als Mitarbeiter?
Im übrigen kann einem Auszubildenden nur fristlos gekündigt werden oder mit einem Aufhebungsvertrag da ein Ausbildungsvertrag besonders geschützt ist.
Im Übrigen sollte dieser BR mal einige Fortbildungen besuchen damit er die Pflichten eines BR und die Gesetze kennen lernt, er scheint eher die Seite des Arbeitsgebers zu vertreten wenn er so einer Kündigung zustimmt.
Erstellt am 02.10.2010 um 17:36 Uhr von Unglaublich
BRV war vor seiner Freistellung IT Angestellter jetzt macht er nur noch BR Arbeiten der BRV ist auch der Meinung das die Wiedersprüche beim Arbeitsgericht nicht zählen. Es ist völlig egal wie der BR Abstimmt
Dieser BRV hat sogar bei der Wahl das Firmen-Logo benützen dürfen und Wahlwerbung über das Firmen Intranet versenden dürfen.
Na ja liegt ja wohl auf der Hand das dies kein Betriebrat ist sondern ein Geschäftsleitungsrat oder wie sieht ihr das
Erstellt am 04.10.2010 um 13:28 Uhr von Petrus
@unglaublich: jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich gewählt hat...
Erstellt am 04.10.2010 um 22:12 Uhr von Unglaublich
Danke Biggy für deinen Super Beitrag das gleiche gilt fürPfeilenbogen