Erstellt am 23.09.2010 um 09:51 Uhr von Petrus
> Ist eine solche Aussage unzulässig?
Wenn sie den Tatsachen entspricht, nein.
> Hat der AG Einfluss auf Bekanntmachungen des BR?
Indirekt schon: Wenn die Zusammenarbeit mit dem klappt, wird er selten was negatives hören ;-)
Ansonsten: Wenn ihm bestimmte Bekanntmachungen nicht passen, kann er ja beim ArbGer einen entsprechenden Beschluss beantragen.
Ansonsten: Was gedenkt ihr außer der Bekanntmachung bezüglich der Ignoranz eures ArbGeb zu tun?
Erstellt am 23.09.2010 um 10:27 Uhr von mcfly
Danke für die schnelle Antwort!
Wir haben dem ArbG mitgeteilt, dass wir , wenn er weiterhin das Mitbestimmungsrecht ignoriert, die "Verhandlungen" mit der Rechtsfolge des § 87 Abs. 2 BetrVG als gescheitert ansehen.
Erstellt am 23.09.2010 um 11:28 Uhr von Petrus
Hinweis: Wenn ihr wollt, könnt ihr dem ArbGeb noch obendrein die Inbetriebnahme und Anwendung des Zeiterfassungssystems bis zum Abschluss einer BV / Spruch der E-Stelle per einstweiliger Verfügung untersagen lassen...
Erstellt am 29.09.2010 um 11:10 Uhr von mcfly
Einstweilige Verfügung:
Gibt es hierbei Fristen, die der BR beachten muss?