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Bekanntmachungen des BR

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mcfly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

der BR hat der Belegschaft mitgeteilt, dass der AG, trotz unseres Hinweises auf Mitbestimmung, ein System zur elektronischen Zeiterfassung eingeführt hat und somit das Mitbestimmungsrecht des BR ignoriert. Ist eine solche Aussage unzulässig? Hat der AG Einfluss auf Bekanntmachungen des BR?

Danke für eine konkrete Antwort!

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Community-Antworten (4)

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Petrus

23.09.2010 um 11:51 Uhr

Ist eine solche Aussage unzulässig?

Wenn sie den Tatsachen entspricht, nein.

Hat der AG Einfluss auf Bekanntmachungen des BR?

Indirekt schon: Wenn die Zusammenarbeit mit dem klappt, wird er selten was negatives hören ;-) Ansonsten: Wenn ihm bestimmte Bekanntmachungen nicht passen, kann er ja beim ArbGer einen entsprechenden Beschluss beantragen.

Ansonsten: Was gedenkt ihr außer der Bekanntmachung bezüglich der Ignoranz eures ArbGeb zu tun?

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mcfly

23.09.2010 um 12:27 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!

Wir haben dem ArbG mitgeteilt, dass wir , wenn er weiterhin das Mitbestimmungsrecht ignoriert, die "Verhandlungen" mit der Rechtsfolge des § 87 Abs. 2 BetrVG als gescheitert ansehen.

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Petrus

23.09.2010 um 13:28 Uhr

Hinweis: Wenn ihr wollt, könnt ihr dem ArbGeb noch obendrein die Inbetriebnahme und Anwendung des Zeiterfassungssystems bis zum Abschluss einer BV / Spruch der E-Stelle per einstweiliger Verfügung untersagen lassen...

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mcfly

29.09.2010 um 13:10 Uhr

Einstweilige Verfügung:

Gibt es hierbei Fristen, die der BR beachten muss?

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