Erstellt am 14.09.2010 um 15:06 Uhr von pfeilenbogen
Ja, Ausbildung ist dort wo gearbeitet wird ode wie denlt Du es. Es muss nur sichergestellt werden, dass ggf. anfallende Schulbesuche möglich sind.
Erstellt am 15.09.2010 um 09:12 Uhr von petrus
@pfeil&bogen: Und was machen wir mit der Aufsichtspflicht für evtl. Minderjährige?
@BSchwarz: Grundsätzlich erlaubt ist das schon - insbesondere, wenn das bei euch zum typischen Berufsbild gehört. Nur muss die Firma gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Berufsschulpflicht und Aufsichtspflicht für Minderjährige sind ja schon genannt. Ein paar weitere gibt es bestimmt auch noch... Also mal bei der IHK fragen, was zu beachten ist und welche Lösungsvoschläge die haben.