W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gelten Betriebsvereinbarungen für überbetriebliche Lehrlinge?

DB
Der Biber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem: in unserer Firma werden neben eigenen Lehrlingen auch Lehrlinge aus einem so genannten "Firmenausbildungsverbund" ausgebildet. Diese "überbetrieblichen" Lehrlinge haben bei Ihrem Träger, wo sie auch den Lehrvertrag abgeschlossen haben, die theoretische Ausbildung. Die praktische Ausbildung haben sie in unserer Firma, wo sie voll in den Arbeitsablauf integriert sind. Nach BetrVG sind wir als BR für diese Lehrlinge ja mit zuständig. Bei uns im Betrieb geltende Betriebsvereinbarungen gelten auch für diese Lehrlinge? Die Geschäftsleitung dieses Ausbildungsverbundes meint aber das dies nicht so wäre, und deshalb gibt es immer wieder Zoff. Jetzt haben sie gemeint wir sollten ihnen doch was vorlegen wo geschrieben steht, das unsere BVen auch für ihre Lehrlinge gelten. Ich kann aber trotz intensiver Suche nichts brauchbares finden. Hat vieleicht von Euch irgend wer einen passenden Gesetzestext oder ein Urteil dazu?

4.46102

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

02.12.2008 um 23:16 Uhr

@Biber, sonstige und LeihAN in den Betrieb eingegliederte Personen unterliegen der normativen Wirkung der BV, soweit sie dem Direktionsrecht des Entleihers usw. unterworfen sind, insb. im Hinblick auf die Arbeitszeit (BAG 15. 12. 1992 EzA AÜG § 14 Nr. 3s. § 87 Rn. 5).

DB
Der Biber

04.12.2008 um 15:11 Uhr

@ridgeback danke für Deine Antwort, das hilft mir schon etwas weiter.

Ihre Antwort