Erstellt am 09.09.2010 um 11:29 Uhr von Angie
Hallo Huggi,
genau!! Ihr müsst sofort nach § 13 Abs. 2 p. 6 eine BR Wahl einleiten.
LG
Angie
Erstellt am 09.09.2010 um 11:30 Uhr von Tanzbär
Richtig! Ihr habt keinen Betriebsrat mehr. Alle Beschlüsse, die eventuell nach Ablauf der Amtszeit gefasst wurden, sind nichtig.
Ihr solltet also schnellstens eine Neuwahl initiieren ...
Erstellt am 09.09.2010 um 11:40 Uhr von larifari
Ja! Neuwahl ist überfällig! Mich wundert es nur, dass das auch der AG nicht gemerkt hat. Wenn ein "außer der Reihe" gewählter BR länger als 1 Jahr existiert, ist er bei der nächsten fälligen Wahl neu zu wählen. Wäre 2010 der Fall! Hättet ihr 2009 neu gewählt, dürftet ihr bleiben (5 Jahre dann )
Erstellt am 09.09.2010 um 21:06 Uhr von Biggy
Huggi du willst uns also weis machen dass ein BR der drei jahre im Amt ist nicht weiß, wann reguläre Betriebsratswahlen sind. Habt ihr schon einmal ein Seminar besucht oder euch irgendwie sonst Infos geholt. Man sollte doch meinen dass ein BR nach drei Jahren Tätigkeit die Grundkenntnisse im Kopf hat.
Erstellt am 09.09.2010 um 21:23 Uhr von nicoline
huggi,
*Wie jetzt festgestellt,ist dies aber nicht der Fall und es hätte bis Mai 2010 neugewählt werden müssen (um wieder im Turnus zu sein) ?!*
Immer noch ein Fragezeichen....... Ihr scheint ja immer noch nicht zu 100% überzeugt, dass Neuwahlen in der Zeit von März bis Mai hätten stattfinden müssen.
Würde mich ja mal interessieren, wer denn nun und wieso plötzlich festgestellt hat das:
*es hätte bis Mai 2010 neugewählt werden müssen*