Erstellt am 06.09.2010 um 12:52 Uhr von Petrus
Da hat am Freitag schon ein Kollege von Dir gefragt. Gib mal unter "Stichwort/Problem suchen" 36833 ein.
Erstellt am 06.09.2010 um 16:20 Uhr von DerAlteHeini
Petrus
Na,
dieser Hinweis hilft ja nun nicht wirklich weiter.
XFTrack
In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung, zu der drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen, wird der Wahlvorstand gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.
Zu empfehlen ist, solange euer Vorhaben gegenüber dem Arbeitgeber geheim zuhalten, bis drei Kollegen zu dieser Wahlversammlung eingeladen haben, da erst ab dem Zeitpunkt der Einladung der besondere Kündigungsschutz für die DREI Einladenden gilt.