Betriebsratsgründung - was muß ich beachten?
Was muß beachtet werden wenn ein Betriebsrat gegründet werden soll ? Ich bin in einer mittelgroßen transportfirme ( 35 Fahrer ) beschäftigt und möchte einen Betriebsrat gründen um nicht immer der Willkür der AG ausgeleifert zu sein.
Community-Antworten (2)
06.09.2010 um 14:52 Uhr
Da hat am Freitag schon ein Kollege von Dir gefragt. Gib mal unter "Stichwort/Problem suchen" 36833 ein.
06.09.2010 um 18:20 Uhr
Petrus Na, dieser Hinweis hilft ja nun nicht wirklich weiter.
XFTrack In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung, zu der drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen, wird der Wahlvorstand gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt. Zu empfehlen ist, solange euer Vorhaben gegenüber dem Arbeitgeber geheim zuhalten, bis drei Kollegen zu dieser Wahlversammlung eingeladen haben, da erst ab dem Zeitpunkt der Einladung der besondere Kündigungsschutz für die DREI Einladenden gilt.
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