Passwort Verwaltung
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir sind eine Tochtergeselschaft eines Konzernes. Von Konzernseite soll eine Software zur Passwortverwaltung eingeführt werden. Wer hat mit dieser Thematik erfahrung und kann uns vieleicht Tip´s geben auf was man da achten sollte.
Community-Antworten (1)
03.09.2010 um 10:09 Uhr
Sollte in diesem Zusammenhang Personenbezogene Daten erhoben werden, so solltet ihr mal nach § 4 BDSG nachschauen. Ihr solltet mit dem Datenschutzbeauftragen auf jeden Fall Rücksprache halten und im Falle das die SW eingeführt wird eine Einwilligungserklärung jedes MA nach §4a BDSG erstellen und Unterschreiben lassen. Auch solltet ihr die Ausführungen des § 6 BDSG auf jeden Fall beachten und von einem Sachverständigen prüfen lassen.
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