Erstellt am 27.08.2010 um 19:32 Uhr von qwert
Auch informiert werden muß da keiner, wieso denn?
http://bundesrecht.juris.de/abgg/__2.html
Der Abgeordnete stellt sich ähnlich wie ein BR einfach frei und wenn er keiner mehr ist, dann hat er immernoch dieselbe Position wie vorher, weil sein Arbeitsverhältnis nie endete.
Viel interessanter ist die Frage eigentlich bei Stadträten. Gibts nicht auch noch mindestens ein Bundesland wo die Abgeordneten nicht in Vollzeit tätig sind?
Jedenfalls, allein die Frage ob der BR dabei in irgendeiner Art involviert werden muß ist absolut lächerlich. Sorry ..
Erstellt am 28.08.2010 um 10:13 Uhr von rainerw
@qwert
Ich sehe das durchaus ein wenig anders. Je nach Struktur und Größe des Betriebes kann dies schon eine Auswirkung auf die Arbeitsabläüfe der anderen AN haben. Daher unbedingtes Informationsrecht!
Erstellt am 28.08.2010 um 14:53 Uhr von qwert
Ich kapiers wieder nicht, geht es hier darum das jemand gewählt wurde und das keinem Kollegen erzählt hat? Und das der AG sich dann weigert dem BR zu informieren das X gewählt wurde?
Und wenn der BR vor der Wahl informiert wird, was will er mit der Information anfangen?
Der Mitarbeiter ist im Urlaub, das ist dann eben so. Ich versteh einfach nicht was an der Information so wichtig sein soll?
Erstellt am 29.08.2010 um 20:08 Uhr von pfeilenbogen
rainerw
hallo, ich schätze Deine Antworten. Doch hier ist max im Rahmen von Personalplanungen eine Info ggf., dass hier eine freie Stelle ist die u.U. ausgeschrieben und besetzt wird, wenn der AG sie wieder besetzen möchte, was er nicht muss.
Ansonsten erfolgt eine Freistellung, also unbezhalter Urlaub. Eine MB des BR gibt es dabei auf keinen Fall.
Der wegen Mandat freigestellte hat dann nach Ende des Mandates einen Weiterbeschäftigungsanspruch auf einer Stelle/ Stellung welcher der "alten" entspricht. Dieses muss nicht die gleiche sein. Also sie muss nicht freigehalten werdn.