Erstellt am 28.08.2021 um 09:51 Uhr von Rakshazar
Im vereinfachten Wahlverfahren findet grundsätzlich immer eine Personenwahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt: Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer hat so viele Stimmen wie Betriebsräte zu wählen sind und kreuzt einzelne Kandidaten an. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Erstellt am 28.08.2021 um 12:51 Uhr von Stefan1808
Super vielen Dank für die Antwort... Also ist es ja richtig was uns im Kopf rum schwebte
Erstellt am 30.08.2021 um 08:23 Uhr von IlkaB
Diese Antwort wurde von "IlkaB" gelöscht.
Erstellt am 30.08.2021 um 08:40 Uhr von rtjum
"jedoch ist nach der Berechnung der Sitzverteilung eigentlich klar das 5 Männer im BR sitzen sollen."
wenn ich de Hondt rechne bin ich bei dem 4. Sitz beim Minderheitengeschlecht und soweit ich weiß (wir haben knapp 1000 MA daher nie vereinfachtes Wahlverfahren gemacht) gilt die Regelung auch bei eurem Wahlverfahren.
Erstellt am 30.08.2021 um 08:49 Uhr von IlkaB
@rtjum:
57 Männer, 8 Frauen. Damit eine Frau einen Sitz erhält, müsste nach meiner Rechnung der BR aus 7 Personen bestehen.
Wir hatten bisher immer Personenwahl, trotz >400 Wahlberechtigte
Erstellt am 30.08.2021 um 09:43 Uhr von celestro
"57 Männer, 8 Frauen."
53 Männer ... die Leitenden zählen logischerweise nicht mit. Ändert aber nichts am Ergebnis.
Erstellt am 30.08.2021 um 10:07 Uhr von IlkaB
@celestro: Asche auf mein Haupt. Richtig gerechnet, falsch abgeschrieben...
Erstellt am 30.08.2021 um 10:22 Uhr von rtjum
auweia, ich sollte vor der 5. Tasse Kaffee nicht rechnen
Erstellt am 30.08.2021 um 10:25 Uhr von celestro
Ich habe nen (Quoten-)Rechner aus dem I-Net genommen .... :-D
Erstellt am 30.08.2021 um 10:40 Uhr von seehas
Theoretisch wäre sogar ein BR wählbar, der nur aus Frauen besteht. §15 BetrVG schützt nur das Geschlecht in der Minderheit. Sobald diesem Geschlecht rechnerisch ein Sitz zusteht ist dieser durch ein BR Mitglied dieses Geschlechts zu besetzen, unabhängig vom tatsächlichen Stimmenergebnis. Werden durch die Wahl mehr als die vorgeschriebene Anzahl BRäte im Minderheitsgeschlecht gewählt, so ist das unschädlich. Ihr könnt also ohne Probleme eine oder zwei Frauen im BR haben, sofern sie gewählt werden.
Erstellt am 30.08.2021 um 10:44 Uhr von rtjum
"Ich habe nen (Quoten-)Rechner aus dem I-Net genommen .... :-D"
sollte ich mir vielleicht auch angewöhnen, Kopfrechnen am Montag morgen = Setzen 6
Erstellt am 30.08.2021 um 16:11 Uhr von Stefan1808
Erstmal vielen Dank euch allen für eure Antworten...
Also wenn ich nen Quotenrechner benutze dann sagt der mir immer 0 Frauen und 5 Männer, aber was wenn nun eine Frau mehr Stimmen hat als ein 5ter Mann?
Erstellt am 30.08.2021 um 16:18 Uhr von celestro
der Quotenrechner sagt nur, wieviele Sitze mit Frauen auf jeden Fall besetzt werden MÜSSEN. Das kann eben auch 0 sein. Aber wenn eine Frau am meisten bekommt, ist sie natürlich gewählt. Wenn 2 Personen gleich viele Stimmen bekommen, dann muss ein Losentscheid gemacht werden.
Erstellt am 31.08.2021 um 07:22 Uhr von seehas
Und wenn zwei Frauen mehr Stimmen bekommen als andere kandidierende Männer, dann sind zwei Frauen gewählt. Sollten 5 Frauen kandidieren und die meisten Stimmen erhalten, wäre sogar ein BR ohne Männer denkbar. § 15 schützt nur das Geschlecht in der Minderheit.
Erstellt am 31.08.2021 um 09:21 Uhr von Stefan1808
Aber der Quotenrechner besagt ja auch das der BR aus 5 Männern bestehen sollte...
Das ist aber dann egal oder?
Erstellt am 31.08.2021 um 09:50 Uhr von celestro
genau, das ist egal. Das ist auch kein "sollte aus 5 Männern bestehen", sondern ein "wir gucken mal, ob dem Minderheitengeschlecht 1-X Sitze zustehen".
Erstellt am 31.08.2021 um 11:37 Uhr von seehas
Der Quotenrechner sagt nur aus, wie viele Sitze dem Geschlecht in der Minderheit mindestens zustehen. Mehr Sitze dürfen es jederzeit sein.
Erstellt am 31.08.2021 um 12:25 Uhr von Stefan1808
Okay super, ich danke euch allen vielmals.
Ihr habt mir sehr geholfen meine Zweifel zu beseitigen.