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Nachfolge(r)Besetzung?

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Japie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin alleinige Betriebsrätin in unsere Firma. Ich mochte gerne wissen, was der Unterschied ist zwischen Nachfolgerbesetzung und Ersatzbeschaffung. Wir haben heute auf einmal ein Aushang, ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen, und anstatt Ersatzbeschaffung steht da jetzt Nachfolgebesetzung Und muss man mich im Vorfeld in Kenntnis setzen wenn es um ein Nachfolgerbesetzung geht? Danke

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Community-Antworten (7)

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pfeilenbogen

19.08.2010 um 22:08 Uhr

was soll da beschafft werden bzw. was soll nachfolgen oder ersetzt werden??

Also um was geht es??

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Japie

19.08.2010 um 22:19 Uhr

Hallo, die Abteilungsleiterin veranstaltunsbüro hat gekündigt, also muss eine(r) neue her. In meine Augen und mein wissen eine ersatzbeschaffung! Aber auf den Aushang steht nachfolgebesetzung!

Nach meiner Meinung hätte man mir dieser Aushang zur Kenntnis vorlegen müssen, oder liege ich da falsch ODER ist das eine Masche das man den BR umgehen kann, also nicht informieren braucht?

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pfeilenbogen

19.08.2010 um 22:36 Uhr

Japie

Seit wann werden Menschen um eine solche handelt es sich auch bei der Abteilungsleiterin werden nicht beschafft. Das wäre nämlich strafbar, weil Entführung oder Menschehandel.

Hier geht es wohl um eine Besetzung einer freien Stelle. Entweder durch Einstellung oder Versetzung / Umsetzung.

Dazu gehört, dass diese Stelle ausgeschrieben wird inter und oder extern. Und dann ist selbstverständlich bei einer Einstellung und/oeder Versetzung der BR dabei

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paula

20.08.2010 um 11:57 Uhr

wie das der AG in der Stellenausschreibung benennt ist sein Bier. Da hat der BR erst mal nicht mitzuquatschen. Außer der AG hätte eine BV mit Euch geschlossen wo er solche Sachen der Mitbestimmung unterwirft. Aber ehrlich: so etwas würde ich als AG niemals tun

P
pfeilenbogen

20.08.2010 um 12:20 Uhr

paula

wie das der AG in der Stellenausschreibung benennt ist sein Bier.

Dem ist nicht ganz so. Wir haben ein AGG und ein GG, dieses muss der AG auch im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen beachten. Das schränkt ihn auch dabei ein wie er eine solche benennt.

Also Persönlichkeitsrechte und AGG müssen beachtet werden. Also KEINE diskriminierende Bezeichnungen.

@ridgeback

Der AG kann auch duch verbale, dirkriminierende Ausdrucksweise die Persönlichkeitsrecht verletzen oder gegen das AGG verstoßen.

P
paula

20.08.2010 um 12:50 Uhr

würde ich nie in Abrede stellen wollen aber deswegen bestehen noch lange keine MBR des BR. Dies wollte ich hier zum Ausdruck bringen. Aber bitte verzeihe wenn ich mich nicht so ausgedrückt habe dass es für jeden verständlich ist

R
ridgeback

20.08.2010 um 13:03 Uhr

pfeilenbogen,

Dein AGG und GG betrifft aber nur den Inhalt der Nachfolgerbesetzung, Ersatzbeschaffung bzw. Stellenausschreibung. Oder?

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