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Kann man sein Betriebsratsamt zeitweise

O
Ochsenfrosch
Jan 2018 bearbeitet

In unserem BR hat ein (nicht freigestelltes) Mitglied den BRV darüber informiert, dass es für ca. 8 bis 12 Monate verstärkt an Schulungen zur Ausübung der neuen beruflichen Tätigkeit teilnehmen wird und aus diesem Grunde und auch wg. intensiver Einarbeitung die BR-Arbeit "runterfahren" muss. Selbstverständlich wird das Ersatzmitglied ordnungsgemäß eingeladen. Doch auch dieses muss planen können und möchte nun, dass das BR-Mitglied sein Amt "auf Eis" legt. Unabhängig davon, dass ein gewähltes Mitglied einen entsprechenden Auftrag seiner Wähler angenommen hat und in angemessenem Umfang BR-Arbeit machen sollte würde mich interessieren, ob ihr aus eurer Praxis ähnliche Fälle kennt und wie ihr damit umgegangen seid. Die Einstellung des BR-Mitgliedes findet im Gremium selbstverständlich wenig Akzeptanz und wird als ziemlich egoistisch angesehen, ein Ausschluss aus dem Betriebsrat (wenn überhaupt möglich) soll jedoch vermieden werden.

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

15.08.2010 um 22:50 Uhr

Ochsenfrosch

Mandat auf Eis legen geht nicht. Es darf aus Gründen der Einarebitung auch kein EBRM geladen werden, nur bei Schulungsbesuchen. Alles andere lässt das BetrVG nicht nach, schaue dir das Thema "Verhinderung" an. Falsche Ladung macht Beschüsse nichtig.

Man kann dass Anliegen des BRM zar verstehen, doch Mandat ist Mandat und hat Vorrang vor der Arbeit.

Also, entweder Mandat wahrnehmen oder ganz niederlegen (Ausscheiden aus dem BR), denn gewählt ist gewählt

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