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Ein Arbeitgeber mehrere Firmen

S
susannek
Nov 2016 bearbeitet

Folgendes Problem wir sind leider nur 97 Mitarbeiter (kein Wirtschaftsausschuss möglich ),haben Arbeit ohne Ende und trotzdem wurde kein Weihnachtsgeld und jetzt Urlaubsgeld getahlt. Chef sagt wir haben kein Geld. Es gibt aber ernstzunehmende Quellen (inoffiziel) die sagen das Grossraummaschinen von unserem Chef gekauft wurden und überteuert über ein anderes Unternehmen an unserer Firma verleast werden. Was kann man machen um das zu überprüfen ,welche Möglichkeiten haben wir als BR um an echte Umsatzzahlen zu kommen ?

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Community-Antworten (6)

BT
BR Thomas

11.08.2010 um 04:17 Uhr

Such mal hier: https:www.unternehmensregister.de/ureg/

Und zu den nicht gezahlten Vergütungen. Schriftlich Geltend machen und dann mit Anwalt einklagen

B
Badmasterone

11.08.2010 um 04:29 Uhr

http://www.bundesanzeiger.de/ hier kannste auch suchen

S
sueton

11.08.2010 um 04:54 Uhr

Moin Susannek!

Zur Frage Weihnachts-und Urlaubsgeld: Seid Ihr tarifgebunden,gibt es dazu BV,TV oder MTV ? Wurden diese Leistungen mehrere Jahre lang getätigt ( betriebliche Übung) ?

H
HansgertRulert

11.08.2010 um 10:22 Uhr

Zum Weihnachtsgeld: Wer das im Arbeitsvertrag stehen hat, muss es auch bekommen. Ansonsten ist "Betriebliche Übung" das entscheidende Stichwort, lies mal mehr dazu.

Beim Urlaubsgeld ist der Fall anders, das kann m. E. nicht gestrichen werden. Da bin ich aber ganz vorsichtig, eventuell weiß jemand anders dazu mehr.

S
susannek

11.08.2010 um 10:43 Uhr

Wir haben kein TV ,aber vom Arbeitsvertrag her wird es geschuldet , denn Leuten wird allerdings immer ein schlechtes Gewissen (kein Geld ) eingeredet deshalb klagen sie auch nicht.

H
HansgertRulert

11.08.2010 um 13:24 Uhr

Moment mal bitte susannek ... verstehe ich Dich recht: Im AV steht drin, jawoll es gibt ein 13. Gehalt, und der Chef zahlt es trotzdem nicht aus? Weil er sagt, buhuhuhu, ich habe so wenig Taler, das geht leider nicht?? Dann legt doch mal das BetrVG beiseite und schlagt im StGB folgendes auf: "§ 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Die Drohung besteht in diesem Falle im möglichen Verlust des Arbeitsplatzes. Jemand sollte Eurem Chef schonend klar machen, dass er mit einem Bein im Knast steht. Es braucht ja nur jemand im Zorn die Firma zu verlassen und ihn anzuzeigen, und ZAPP, weg isser.

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