Wahlvorstand in den Betriebsrat
Hallo, wir ein Unternehmen in der Pflegebranche möchten einen Betriebsrat gründen. Wie sieht es denn eigentlich mit dem Wahlvorstand aus, darf dieser sich in den Betriebsrat wählen lassen ? Desweiteren wäre die Frage wie wir es am gescheitesten machen da die Forderung seitens der Belegschaft einen Betriebsrat zu gründen immer größer wird, der AG sich jedoch dazu nicht äußert.
Community-Antworten (4)
01.08.2010 um 20:38 Uhr
Hallo, grundsätzlich kann man auch im WV tätig sein und sich zur Wahl stellen. Und wenn ihr zum ersten Mal einen BR wählt, solltet ihr DRINGEND die Beratung/HIlfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen (d.H. ggfs. Mitglied werden), da bei einer BR-Wahl einiges Rechtlich falsch laufen kann. Was die Wahl dann im Nachhineine anfechtbar machen kann, außerdem reagieren Arbeitgeber mitunter schlecht auf die Idde einer BR-Wahl.
Mfg, Lohengrin
01.08.2010 um 20:58 Uhr
@kasselbasti, darum ist es auch - erfahrungsgemäss - besser, über eurer Vorhaben die Füsse flach zu halten! Ihr braucht dazu kein Ja oder Nein vom AG, einen BR zu gründen ist alleine die Entscheidung der Belegschaft! Zieht das nicht alleine durch, das geht sonst ziemlich sicher schief. Die Gewerkschaft steht euch zur Seite. Voraussetzung ist allerdings schon, dass ihr Mitglied sein solltet, rentiert sich allemal!
01.08.2010 um 21:19 Uhr
kasselbasti Wichtig!! Erst einmal den Mund halten, da ansonsten der AG auf dumme Gedanken kommen könnte.
Wie viele Arbeitnehmer gibt es bei euch? Dies ist wichtig zu wissen, da das Wahlverfahren davon abhängig ist
02.08.2010 um 21:14 Uhr
Hallo Kasselbasti,
würde Euch auch raten, erst einmal alles ruhig angehen zu lassen.Habe in diesem Jahr als WV die BR-Wahl durchgeführt und mich in die Wählerliste eingetragen. Bin nun BRV geworden. Also klare Antwort, der WV kann sich auch in der BR wählen lassen. Nachzulesen im BetrVG. Viel Glück zur Gründung und Wahl.
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