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BR oder PR in einem e.V.?

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HansgertRulert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein Kollege möchte wissen, ob er in seiner privaten Hochschule einen BR oder PR gründen kann. Die Hochschule hat einen Trägerverein (e.V.).
Weiß eventuell jemand, wie es da aussieht? Schönen Dank vorab!

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Community-Antworten (3)

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Petrus

30.07.2010 um 16:02 Uhr

staatlich -> PR privat -> BR

Also bei Euch BR - mit den Einschränkungen des §118 BetrVG

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HansgertRulert

30.07.2010 um 16:12 Uhr

Danke, Petrus, nur ... mich macht das Ende von Satz 1 etwas stutzig ("soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht.") Sowohl der Begriff "Eigenart" als auch die Frage, ob und falls ja inwieweit sie entgegensteht, sind ein Problem für mich ...
Ist denn schon die Gesellschaftsform des e.V. eine Eigenart? Und spricht sie gegen eine Anwendung der BetrVG? Inwiefern?? Manno....

H
HansgertRulert

30.07.2010 um 22:43 Uhr

Hab selbst eine gute Antwort gefunden, die indirekt aus folgendem Eintrag hervorgeht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=8954

Wen's interessiert.

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