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Personalliste

M
Medico
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben die Geschäftsleitung gebeten uns eine aktuelle Personalliste, mit Eintritsdatum, Befristung, Tätigkeit und Eingruppierung in Lohngruppe zur Verfügung zu stellen. Nun haben wir eine Liste bekommen in der zwar alle Beschäftigten aufgeführt sind, jedoch ist statt der Namen nur die Berufsbezeichnung eingetragen worden. Frage ist nun, muss der Ag nicht eine Liste mit Namen zur Verfügung stellen und welche Rechtsgrundlage ist hier anzugeben wenn wir eine NAchbesserung der Liste verlangen.

Gruß Medico

86503

Community-Antworten (3)

Q
quiltrr

27.07.2010 um 14:34 Uhr

Da gibt es ein wunderschönes Urteil des BAG zu, inclusive Praxistipps, wie genau man beim Arbeitgeber schriftlich die Informationen abfragt:

http://www.welkoborsky.de/aktuelles/index.html?id=19

K
KEtzer

27.07.2010 um 20:42 Uhr

Das aendert aber nichts daran, dass der BR gem.§ 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG lediglich ein Einsichtsrecht in die Bruttolohn-Liste hat. Daraus laesst sich kaum ein Herausgabeanspruch ableiten. Der AG ist nicht verpflichtet, eine solche Liste auszuhaendigen.

R
ridgeback

27.07.2010 um 20:51 Uhr

KEtzer, aber sicher, ich muß sie nur wieder zurückgeben.

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