Personalliste
Wir haben die Geschäftsleitung gebeten uns eine aktuelle Personalliste, mit Eintritsdatum, Befristung, Tätigkeit und Eingruppierung in Lohngruppe zur Verfügung zu stellen. Nun haben wir eine Liste bekommen in der zwar alle Beschäftigten aufgeführt sind, jedoch ist statt der Namen nur die Berufsbezeichnung eingetragen worden. Frage ist nun, muss der Ag nicht eine Liste mit Namen zur Verfügung stellen und welche Rechtsgrundlage ist hier anzugeben wenn wir eine NAchbesserung der Liste verlangen.
Gruß Medico
Community-Antworten (3)
27.07.2010 um 14:34 Uhr
Da gibt es ein wunderschönes Urteil des BAG zu, inclusive Praxistipps, wie genau man beim Arbeitgeber schriftlich die Informationen abfragt:
27.07.2010 um 20:42 Uhr
Das aendert aber nichts daran, dass der BR gem.§ 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG lediglich ein Einsichtsrecht in die Bruttolohn-Liste hat. Daraus laesst sich kaum ein Herausgabeanspruch ableiten. Der AG ist nicht verpflichtet, eine solche Liste auszuhaendigen.
27.07.2010 um 20:51 Uhr
KEtzer, aber sicher, ich muß sie nur wieder zurückgeben.
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