Erstellt am 29.07.2014 um 10:05 Uhr von gironimo
Der AG muss Euch die "erforderlichen" Unterlagen zur Verfügung stellen. Wenn Ihr also plausibel sagen könnt, wozu Ihr sie braucht.... (was eigentlich sein dürfte). Die Personalabteilung dürfte eine haben.
siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG.
Erstellt am 29.07.2014 um 17:37 Uhr von Matze
Normaler Weise geht die Anfrage an die Geschäftsführung. Die sind Eure Gesprächspartner. Die Geschäftsführung gibt dann den Auftrag weiter an die zuständigen Stellen.
Wir haben in unserem Betrieb die Vereinbarung, bei üblichen Anforderungen uns direkt an Personal- bzw. Buchhaltungsbüros wenden zu können. Die Geschäftsführung will sich nicht mit jedem "Sch..*" beschäftigen müssen.